Wien - Selten noch wurde einer Landeshauptleute-Konferenz mit so viel Interesse entgegengeblickt wie jener am kommenden Donnerstag. Der eigentliche Schwerpunkt Asyl wäre schon alleine brisant genug. Nun ist aber auch noch das Platzen des Finanzausgleichs hinzugekommen, dessen Konsequenz für die Länder zwar nicht auf der offiziellen Tagesordnung steht, wohl aber zum mitbestimmenden Thema wird. Eine Einigkeit zeichnete sich im Vorfeld zumindest in beiden Fragen nicht ab.

Neuer Anlauf zur Grundversorgung

Bei dem Treffen im Wiener Rathaus handelt es sich um eine außerordentliche LH-Konferenz, die extra wegen des Streits um die Asyl-Grundversorgung zwischen Bund und Ländern einberufen wurde. Da man sich bei der letzten Tagung nicht verständigen konnte, wie die 15a-Vereinbarung auszulegen ist, hat man diesen neuen Anlauf vereinbart. Die Grundversorgung sieht vor, dass die Länder alle hilfs- und schutzbedürftigen Fremden unterbringen, der Bund übernimmt dabei 60 Prozent der Kosten und die Aufteilung der Flüchtlinge. Derzeit erfüllt aber nur Wien voll und Niederösterreich in etwa die vereinbarte Quote.

Tirol und Kärnten für strengere Handhabung

Umstritten ist vor allem, wer nun wirklich zu versorgen ist. Hinter vorgehaltener Hand wird vor allem Wien vorgehalten, Flüchtlinge in die Grundversorgung aufzunehmen, die eigentlich gar nicht hilfsbedürftig sind. Vor allem Kärnten aber auch Tirol treten hier für eine strengere Handhabung ein. Die Bundeshauptstadt verweist im Gegenzug nur darauf, dass sie die zwischen Bund und Ländern vereinbarte und in den neun Landtagen abgesegnete Regelung umsetzt. Daher werde man auch am Donnerstag keine neuen Vorschläge vorbringen, erklärte zuletzt Bürgermeister Michael Häupl (S).

Auch das Innenministerium wird eigenen Angaben zu Folge mit keinen neuen Ideen aufwarten und appelliert viel mehr mit Symbolkraft an die Länder, die letzten fünf Meter des 100 Meter-Laufs mit dem Bund gemeinsam zu gehen. Am wichtigsten erscheint Ressortchef Ernst Strasser (V), dass sich die Länder untereinander einmal darauf verständigen, wer jetzt hilfsbedürftig ist. Der Innenminister wird den Asyl-Gesprächen wie schon beim letzten Mal beiwohnen.

Einen Vorschlag im Gepäck hat Salzburg - vertreten durch Landeshauptfrau Gabi Burgstaller (S). In deren Büro wird darauf verwiesen, dass sich die zuständigen Landesräte von Salzburg, Tirol, der Steiermark und Oberösterreichs bereits auf einen Kompromiss verständigt hätten - und dieser stellt de facto darauf ab, dass die in Wien über der Quote untergebrachten Zuwanderer von der Gesamt-Zahl der Betreuenden abzuziehen seien. Damit könnten die anderen Länder ihre Vorgaben viel leichter erfüllen.

Finanzausgleich

Doch nicht nur in Sachen Asyl ist für hitzige Diskussionen gesorgt. Das Scheitern der eigentlich von den Ländern mitpaktierten Finanzausgleichsvereinbarung inklusive Gesundheitspaket wird zumindest am Rande Thema sein. Von den Hauptverhandlern stehen zu dem Paket noch Wiens Bürgermeister Häupl trotz des Neins seiner SPÖ, Oberösterreichs Landeshauptmann Josef Pühringer (V) sowie der Vorarlberger Landeshauptmann Herbert Sausgruber, der allerdings urlaubt und deshalb bei der Konferenz nicht dabei ist.

Kärnten hat sich hingegen analog zur Bundes-FPÖ von der Gesundheitsvereinbarung abgewandt und verlangt Änderungen. Konkret stört Landeshauptmann Jörg Haider (F) vor allem die Erhöhung der Rezeptgebühr, statt durch sie soll das benötigte Geld durch eine Absenkung der Arbeiterkammer-Umlage von 0,5 auf 0,3 Prozent hereinkommen.

Schon immer gegen das Paket war Burgenlands Landeshauptmann Hans Niessl (S), den nicht nur die Belastungen im Gesundheitsbereich stören sondern auch die seiner Meinung nach zu geringe Zuwendung an die Länder im Gesamten. Und die Steiermark hat bereits klar gestellt, dass sie den Stabilitätspakt nicht einhalten kann, der zu einem geringen gesamtstaatlichen Defizit durch Länder-Überschüsse beitragen soll.

Zu hoffen bleibt für die Landeshauptleute, dass sich die Koalition bis Donnerstag mit einem neuen Vorschlag einfindet, denn eine Nichteinigung hätte für die Länder unangenehme Folgen. So könnte nach einer viermonatigen Übergangsperiode der Finanzminister im Alleingang festlegen, wie die Steuergelder zwischen den Gebietskörperschaften aufgeteilt werden. Bei der nur indirekt mit dem Finanzausgleich verbundenen Krankenanstalten-Finanzierung würde auf den Status des Jahres 1977 zurückgegangen, was vor allem für die Sozialversicherung enorme Kosten aufwerfen würde. (APA)