Ermäßigte Rezeptgebühr nicht an "Generikum" gebunden
Die Frage, wie viele Generika - also "ähnliche Produkte mit gleichen Wirkstoffen, so genannte Nachahmerprodukte" - derzeit unter der Rezeptgebühr liegen, lasse sich nicht beantworten, weil einfach die Definition von Generika nicht klar sei, heißt es von Seiten der Apotherkammer. "Dieser Status der ermäßigten Rezeptgebühr" von künftig 4 Euro "wird sinnvollerweise nicht an den Status Generikum aufgehängt werden, sondern am Preis". Denn wenn ein Originalhersteller mit dem Preis so weit herunter gehe, dass er im Vergleich mit den Nachahmerprodukten trotzdem der billigste sein sollte, "warum soll der mit der höheren Rezeptgebühr bestraft werden", fragt sich die Apothekerkammer.
Preisspirale nach unten befürchtet
Sinnvoll wäre hier eine Regelung, mit der beispielsweise die drei billigsten Produkte aus gleichwertigen Medikamenten die ermäßigte Rezeptgebühr erhalten könnten. "Da habe ich natürlich das Problem, dass sich da eine Preisspirale nach unten zu drehen beginnen könnte. Die ist zwar im Sinn der Patienten, aber nicht der Apotheken".
Insgesamt sind derzeit 12.273 Arzneispezialitäten in Österreich zugelassen. Das bedeutet, dass neben den 5.474 im Heilmittelverzeichnis angeführten Medikamenten noch 6.799 chefarztpflichtige Produkte bestehen. Allerdings sind von diesen 6.799 Medikamenten 2.260 rezeptfrei. Sie firmieren trotzdem unter Chefarztpflicht, weil es die Möglichkeit gibt, sich diese rezeptfreien Medikamente auch verschreiben zu lassen, wofür allerdings eine Chefarztbestätigung notwendig ist.