An die Leitung der Johannes Kepler Universität Linz z. H.: Rektor o. Univ. Prof. Dr. Rudolf Ardelt Altenbergerstrasse 69 4040 Linz

Offener Brief an das Rektorat der JKU

Sehr geehrter Herr Rektor!

Im Zuge der Änderungen im Universitätsrecht durch UG 02 ist auch die Festsetzung des Studienbeitrages in die Verfügungsgewalt der Universitäten übergegangen.

An der Universität Linz wurde in diesem Zusammenhang beschlossen, die Beiträge für ausländische Studierende für das Wintersemester 2004/05 mit € 727,27 festzusetzen. Dies entspricht dem doppelten Tarif, den österreichische Studierende zu entrichten haben. Davon ausgenommen sind nur StudentInnen aus den vom Ministerium festgesetzten 50 ärmsten Ländern der Welt (§ 92 Abs. 2 UG 02), sowie HörerInnen aus dem EWR Raum.

Die Neuregelung trifft besonders jene ausländischen StudentInnen, denen noch im vergangenen Sommersemester die Studiengebühren rückerstattet wurden. Für diese Studierenden wurden die finanziellen Rahmenbedingungen für ein Studium an der Universität Linz plötzlich geändert - ein Umstand der, im Hinblick auf die ohnehin schwierige soziale Lage der ausländischen StudentInnen, diese doppelt trifft.

Viele der betroffenen StudentInnen sind nicht in der Lage diesen zusätzlichen Mehraufwand zu leisten. Dies liegt an gesetzlichen Bestimmungen, die es ausländischen Studierenden nicht erlauben, einer Beschäftigung, die mehrheitlich zur Deckung des Lebensunterhalts dient, nachzugehen. Außerdem müssen zur Verlängerung des StudentInnenvisums einmal jährlich für einen längeren Zeitraum € 5000 auf einem österreichischen Konto nachgewiesen werden. Diese Voraussetzungen drängen viele Studierende - besonders aus Schwellenländern, wie etwa Weißrussland, Rumänien oder die Türkei, wo das durchschnittliche Monatseinkommen oft € 200 nicht übersteigt und somit keinerlei Unterstützung von den Eltern geleistet werden kann - in die Schwarzarbeit.

Als zusätzliche Belastung müssen die betroffenen Studierenden in diesem Wintersemester Studiengebühren in der Höhe von € 727,27 aufbringen, denn ohne gültige Inskription geht die Aufenthaltsgenehmigung verloren und somit auch der Traum von einer universitären Ausbildung in Österreich. Es geht hier um über hundert Studierende die nicht wissen mit welchen Mitteln sie ihr Studium an der Universität Linz fortsetzen sollen. Ihnen droht in weiterer Folge in ihre Heimat abgeschoben zu werden.

Auf der Homepage der Universität Linz wird als zentrales Anliegen eine Internationalisierung der Lehre angeführt. Erreicht werden soll das durch die einheitliche Regelung des Studienbeitrages für alle StudentInnen, unabhängig von ihrer Herkunft, im Sommersemester 2005. Unverständlich bleibt warum diese Regelung nicht sofort in dieser Form in Kraft gesetzt wurde.

Angesichts der oben dargestellten Situation für ausländische Studierende stellen derartige Vorsätze aus der Sicht der Betroffenen keinen Trost dar. Mehr noch: die vielzitierte Internationalität der Universität, im Sinne von einer großen Anzahl ausländischer HörerInnen, droht im wahrsten Sinne des Wortes „vertrieben“ zu werden.

An fast allen anderen Universitäten Österreichs bestehen bereits verschiedenste Regelungen die es bedürftigen, zielstrebig studierenden, ausländischen HörerInnen ermöglicht, zumindest die Hälfte des bezahlten Betrages rückerstattet zu bekommen. Auch in Zeiten von eingefrorener Budgets muss es möglich sein, gemeinsam ausländischen HörerInnen ein Studium zu ermöglichen. Die ÖH kann Härten unbürokratisch abfedern, die JKU ist allerdings dafür verantwortlich, dass diese Härten nicht zur Regel werden.

Die unterzeichnenden Personen fordern Sie hiermit auf, alle Möglichkeiten auszureizen um ausländische Studierende mit sofortiger Wirkung Inländischen bezüglich der Höhe der Studiengebühren gleichzustellen. Es darf niemand aufgrund dieser ungerechtfertigten Gebühren bzw. plötzlich veränderten finanziellen Rahmenbedingungen gewungen sein ein Studium an der Universität Linz abzubrechen. Im Zuge dessen bitten wir Sie, sich für eine Ausweitung der Liste der von Studiengebühren befreiten Ländern einzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Barbara Hofmann (VSStÖ), Georg Hubmann (ÖH-Sozialreferent)