Wien - Der Rechtsanwalt Georg Bürstmayr rechnet damit, dass
er trotz der Ablehnung durch Innenminister Strasser (V) als
Leiter einer Kommission des Menschenrechtsbeirats wiederbestellt
wird. Er gehe davon aus, dass sich an dem Vorschlag des Beirats
nichts ändern werde, so Bürstmayr im Gespräch mit
der APA. Die Signalwirkung der Ermittlungen gegen ihn und seine
Kollegin Nadja Lorenz bezeichnete der Anwalt als "bedrückend". Aus Sicht des Juristen sollen "Leute wegen völlig legaler
Tätigkeit im Rahmen ihrer anwaltlichen Vertretung kriminalisiert
werden". Als Anwalt könne er sich wehren, aber anders stelle sich die
Situation für Flüchtlingsberater dar.
Europa- und Völkerrecht
Ausgangspunkt der aktuellen Vorgänge ist eine gemeinsame Reise von
Bürstmayr und Lorenz nach Tschechien, um mit abgeschobenen
Flüchtlingen aus Tschetschenien den Sachverhalt zu klären. Er habe
den Flüchtlingen seine Visitkarten in die Hand gedrückt, die später
bei einem neuerlich eingereisten Flüchtling gefunden wurden.
"Es geht europa- und völkerrechtlich nicht, Flüchtlinge ohne
Verfahren einfach nach Tschechien abzuschieben", begründet er die
Reise nach Tschechien. Acht von zehn tschetschenischen Flüchtlingen
würden derzeit in Österreich Asyl bekommen, die Anerkennungsquote in
Tschechien sei hingegen gleich Null.
Sachverhaltsdarstellung
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat jedenfalls eine
Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts
der Schlepperei geschickt. Bürstmayr hat davon informell erfahren,
als seine Wiederbestellung als Leiter der Kommission OLG Wien I im
Menschenrechtsbeirat "wegen Unregelmäßigkeiten" in Frage gestellt
wurde. Er habe sich dann an den Innenminister gewandt, der ihn
wiederum an einen Mitarbeiter weiterleitete. Die
Stadtzeitung "Falter" berichtet in ihrer aktuellen Ausgabe, dass
dieser Mitarbeiter Zeitungsartikel und Internetseiten über Lorenz und Bürstmayr
an das BKA geschickt haben soll.
"Richtig stutzig" ist Bürstmayr nach eigener Darstellung dann
geworden, als er auch von der Anzeige gegen Lorenz erfahren habe. (APA)