Wien - Eine generelle Verpflichtung zur Verwendung von Chips zur Kennzeichnung von Hunden und Katzen soll im kommenden Jahr per Verordnung festgeschrieben werden, verkündete Ulrich Herzog aus dem Kabinett von Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (V).

Offen sei jedoch noch Umsetzung der Datenbanken, in denen die Angaben gespeichert werden sollen.

Pet Pass ist nicht Chippflicht Nicht zu verwechseln sei die Chippflicht mit der Regelung zum so genannten Pet Pass, der im Oktober eingeführt wurde. Diese besagt, dass Tiere, die ins EU-Ausland mitgenommen werden dürfen, gechipt sein müssen. Ausgenommen sind jene Vierbeiner, die bereits eine Tätowierung haben. Sie müssen erst nach einer Übergangsfrist von acht Jahren einen Chip implantiert bekommen. (APA)