Wien - Eine generelle Verpflichtung zur Verwendung von Chips
zur Kennzeichnung von Hunden und Katzen soll im kommenden Jahr per
Verordnung festgeschrieben werden, verkündete Ulrich Herzog aus dem
Kabinett von Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (V).
Offen sei jedoch noch Umsetzung der
Datenbanken, in denen die Angaben gespeichert werden sollen.
Pet Pass ist nicht Chippflicht
Nicht zu verwechseln sei die Chippflicht mit der Regelung zum so
genannten Pet Pass, der im Oktober eingeführt wurde. Diese besagt,
dass Tiere, die ins EU-Ausland mitgenommen werden dürfen, gechipt sein
müssen. Ausgenommen sind jene Vierbeiner, die bereits eine
Tätowierung haben. Sie müssen erst nach einer Übergangsfrist von acht
Jahren einen Chip implantiert bekommen. (APA)