Im Streit um ein für 2,50 Euro beim
Internet-Auktionshaus
eBay
ersteigertes Haus haben sich die Parteien
auf einen Vergleich geeinigt. Danach muss der Anbieter des Hauses der
Bieterin 3.000 Euro zahlen. Das wurde am Donnerstag vor dem
Landgericht Kaiserslautern vereinbart. Die aus dem Kreis Paderborn
(Nordrhein-Westfalen) stammende Frau hatte bei der Auktion den
Zuschlag erhalten. Der Anbieter weigerte sich jedoch, den Handel
anzuerkennen. Nach seiner Ansicht habe er nur Maklerdienste und kein
Gebäude angeboten. Die Frau hatte ihn verklagt.
Einschätzung
Das Gericht bezeichnete das Vorgehen des Anbieters als nicht
seriös, kam aber zu der vorläufigen Rechtseinschätzung: "Die Klage
hat wohl keine Erfolgsaussichten." Der entscheidende Satz war für den
Richter der im Internet-Angebot enthaltene Hinweis: "Irrtum
vorbehalten, nicht unter 104.000 Euro bieten, das Haus kann unter
diesem Preis nicht gebaut werden." (APA)