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Im Streit um ein für 2,50 Euro beim Internet-Auktionshaus eBay ersteigertes Haus haben sich die Parteien auf einen Vergleich geeinigt. Danach muss der Anbieter des Hauses der Bieterin 3.000 Euro zahlen. Das wurde am Donnerstag vor dem Landgericht Kaiserslautern vereinbart. Die aus dem Kreis Paderborn (Nordrhein-Westfalen) stammende Frau hatte bei der Auktion den Zuschlag erhalten. Der Anbieter weigerte sich jedoch, den Handel anzuerkennen. Nach seiner Ansicht habe er nur Maklerdienste und kein Gebäude angeboten. Die Frau hatte ihn verklagt. Einschätzung Das Gericht bezeichnete das Vorgehen des Anbieters als nicht seriös, kam aber zu der vorläufigen Rechtseinschätzung: "Die Klage hat wohl keine Erfolgsaussichten." Der entscheidende Satz war für den Richter der im Internet-Angebot enthaltene Hinweis: "Irrtum vorbehalten, nicht unter 104.000 Euro bieten, das Haus kann unter diesem Preis nicht gebaut werden." (APA)