Demnach bieten die Arbeitnehmer unter anderem eine Arbeitszeitflexibilisierung (Gleitzeit, Zeitausgleich, Ansparvarianten) an, darunter auch die Verlängerung der Wochenarbeitszeit von 37 auf 38 Stunden, außerdem würde man geringe Abschläge bei der Überstundenvergütung hinnehmen, die Rede ist von rund 5 Prozent. Außerdem sollte das Teilzeitangebot flexibler werden. Reformen würden auch bei den Zulagen und weiteren Bereichen des Gehaltsschemas angeboten.
Annäherung bei den Urlaubstagen
Annähern könnte man sich auch bei den Urlaubstagen. Der alten Betriebsvereinbarung zufolge haben die Bank Austrianer nach längerer Betriebszugehörigkeit Anspruch auf mehr Urlaubstage als im Banken-KV. Hier hat der Vorstand bereits Übergangslösungen angeboten. Der Betriebsrat pocht auf die Beibehaltung der Übergangsregelungen aus ex-BA und ex-CA, jedoch sei ein Abfindungsmodell verhandelbar.
Bei der "Valorisierung" wird verlangt, die Ist-Gehälter in Höhe des jeweiligen KV-Abschlusses zu erhöhen, hier hat die BA-CA nach jüngsten Vorstands-Ankündigungen künftig nur mehr vor, die Gesamtgehälter nur um den VPI anzuheben.
Definitivum bleibt
Zum Definitivum (de-facto-Unkündbarkeit bei längerer Betriebszugehörigkeit) heißt es im Betriebsratsvorschlag, dass diese Regelung für bereits Definitiv-Gestellte unverändert weiter gilt. Das hatte auch der Vorstand versichert. Während der Vorstand aber verfügte, dass es mit Außerkraftsetzung des alten Dienstrechts überhaupt keine neuen Definitivstellungen mehr geben soll, sieht der Betriebsrat das anders: Hier pocht Fuhrmann auf die Erfüllung der bisherigen Arbeitgeberzusagen bzw. die Erfüllung der so genannten Optionen (Berücksichtigung der Leute auf den Wartelisten).
Ungeachtet der Verhandlungsangebote bleibt der Betriebsrat der Bank freilich bei seiner Kritik am KV-Wechsel und an der Aufkündigung des alten Dienstrechts durch den Vorstand: "Nach Ansicht der von uns beauftragten Gutachter sind die interpretierten Konsequenzen rechtswidrig", schreibt der Betriebsrat denn auch in seinem Positionspapier. Der Betriebsrat werde daher weiterhin alle ihm zielführend erscheinenden Maßnahmen verfolgen und "Rechtsmittel ergreifen, um diesbezüglich sowohl für die MitarbeiterInnen als auch für die BA-CA Rechtssicherheit wiederzuerlangen."