Tendenzen zu einem verstärkten "Lohndumping", um allein davon den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens abhängig zu machen, erteilte der ÖGB-Chef eine Absage: "'Geiz ist geil' kann ja nicht am Lohn auch noch drauf sein."
"Exzellente Ausgangsbasis"
Vielmehr habe Österreich bei Lohnstückkosten und Produktivität eine "exzellente Ausgangsbasis", so Verzetnitsch. Von 1995 bis 2003 seien die Lohnstückkosten in der Sachgütererzeugung hier zu Lande im Schnitt um 2,3 Prozent im Jahr gesunken, im übrigen EU-Schnitt (ohne Österreich) dagegen nur um 0,4 Prozent.
Die Stundenproduktivität in der Sachgüterzeugung stieg in diesem Zeitraum jährlich um 4,0 Prozent an, in der EU ohne Österreich um 3,0 Prozent und zum Beispiel in Deutschland nur um 0,4 Prozent im Jahr. Auch beim Anstieg der Arbeitskosten je Stunde in der Sachgütererzeugung liegt Österreich nach diesen Wifo-Daten mit +1,6 Prozent gut; in der übrigen EU waren es +2,6 Prozent jährlich.
Gegen flexiblere Arbeitszeiten habe der Gewerkschaftsbund nichts, sie seien auch schon in unzähligen Kollektivverträgen enthalten. Allerdings dürfe Flexibilisierung "nicht ein Titel sein, um Löhne zu kürzen oder Arbeitsbedingungen schlechter zu machen", betonte Verzetnitsch am Freitag.
"Sozialpartnerschaft funktioniert nach wie vor"
Verzetnitsch hatte die Donnerstagmittag erfolgte Einigung bei der Metaller-Lohnrunde auf eine 2,5-prozentige Erhöhung der Mindest- und Ist-Löhne bereits unmittelbar darauf als "deutliches Signal" dafür bezeichnet, "dass die Sozialpartnerschaft nach wie vor funktioniert". Besonders hob er hervor, dass es nach jahrelangen Verhandlungen gelungen sei, ein einheitliches Lohn- und Gehaltsschema für Arbeiter und Angestellte abzuschließen.
Schwierigster Brocken in dem zuletzt mehr als 22-stündigen Verhandlungsmarathon von Mittwoch auf Donnerstag war das einheitliche Lohn- und Gehaltssystem für Arbeiter und Angestellte, das künftig auch für Arbeiter automatische Vorrückungen vorsieht. Dabei hat man sich auf fünf Vorrückungen für alle geeinigt, zwei fixe und drei variable. Dafür ist ein Zeitraum von insgesamt 12 Jahren vorgesehen. Vorrückungen wird es nach 2, 4, 6, 9 und 12 Jahren geben. Bei den variablen Vorrückungen müssen sich Betriebsrat und Geschäftsführung einigen. Auf Grund von Übergangsfristen wird die Harmonisierung vollständig erst in 8 Jahren zum Tragen kommen.
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