Wer sich trotz Abmahnung weiterhin nicht an geltendes Recht hält, muss mit einer Strafe rechnen. Das erfuhr nun ein 39-jähriger Mann aus Deutschland. Er wurde im Auftrag mehrerer Musikfirmen abgemahnt, weil er auf eBay Software zur Umgehung von Kopierschutzsystemen angeboten hatte. In diesem Fall handelte es sich u.a. um die illegalen Programme Clone CD, Clony XXL und Profiler.

Abmahnung

Wie in ähnlichen Fällen unterzeichnete auch dieser Mann nach Erhalt der Abmahnung eine Unterlassungserklärung, in der er sich verpflichtete, mehrere tausend Euro Vertragsstrafe zu zahlen, falls er zukünftig nochmals illegale Umgehungssoftware anbieten würde. Trotzdem bot er dieselben Programme bereits kurze Zeit später wieder über andere Internetauktionsplattformen an. Daraufhin wurde Strafantrag gestellt.

80 Tagessätze

Das Amtsgericht Paderborn verurteilte den Beschuldigten zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen. Nur wegen des geringen Einkommens des Verurteilten lag die Gesamtstrafe lediglich bei 800 Euro zuzüglich Gerichtskosten. Daneben muss er auch die Vertragsstrafe von 10.000 Euro zahlen.

seit September 2003 verboten

Seit September 2003 sind sowohl die Umgehung von Kopierschutzsystemen als auch Herstellung und Vertrieb von Software zu diesem Zweck in Deutschland verboten. Dies bedeutet vor allem, dass Firmen mit solchen "Knacktools" kein Geld mehr verdienen und auch Verlage solche Produkte nicht mehr mit Zeitschriften vertreiben dürfen. Aber auch Privatpersonen dürfen solche Tools nicht anbieten oder vertreiben. (red)