Bund und Land hatten mobilcom 2002 die Bürgschaft gewährt, nachdem das Unternehmen durch die Ersteigerung einer UMTS-Lizenz an den Rand der Insolvenz geraten war. Nach Auffassung der Brüsseler Wettbewerbshüter wirkte sich die Beihilfe "besonders schädlich auf die Wettbewerber" aus, weil mobilcom das Geld auch zur Neuausrichtung nutzte. Die vorübergehende Einstellung des Onlinevertriebs sollte diese "Wettbewerbsverzerrungen" ausgleichen.
Telekom
Mobilcom wehrt sich gegen Schließung des Online-Verkaufs
Klage im Streit um staatliche Beihilfe gegen EU-Kommission
Im Streit um eine staatliche Beihilfe hat
der deutsche Mobilfunkanbieter mobilcom Klage gegen die EU-Kommission
eingereicht. Die Kommission hatte im Juli eine 112-Millionen-Euro-
Bürgschaft von Bund und Land Schleswig-Holstein nur unter der Auflage
genehmigt, dass mobilcom den Onlineverkauf von Mobilfunkverträgen für
sieben Monate unterbricht. "Die mobilcom AG wird den Online-Shop
nicht auf EU-Anordnung schließen und beantragt, die Entscheidung für
nichtig zu erklären", sagte der Vorstandsvorsitzende der mobilcom AG
(Büdelsdorf), Thorsten Grenz, am Montag.
Mobilcom indes argumentiert, die EU-Kommission sei "in der Sache
nicht zuständig", weil es nicht um zwischenstaatlichen Handel gehe.
"Die Auflage ist willkürlich", betonte Grenz. Die Entscheidung liegt
nun beim Europäische Gerichtshof in Luxemburg. (APA/dpa)