Die Juristin stützt sich auf ein bisher unveröffentlichtes Urteil des Handelsgerichts Wien (vom 17. Juli 2003, 31 Cg 175/02y - 26), das nicht bekämpft wurde und damit Rechtskraft erlangte. "Demnach ist die Kaskoversicherung in solchen Fällen bei einem Unfall leistungsfrei, da sowohl eine erhebliche Gefahrenerhöhung als auch eine grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalles vorliegt".
Panorama
Ohne Winterreifen zahlt die Kasko nicht
Handelsgericht befand: "Vericherung ist in solchen Fällen bei einem Unfall leistungsfrei"
Wer bei winterlichen Witterungs- und
Straßenverhältnissen Sommerreifen verwendet, kann nicht davon
ausgehen, dass die Kaskoversicherung im Falle eines Unfalles zahlt,
warnt ARBÖ-Verkehrsjuristin Barbara Auracher-Jäger. "Auch aus diesem
Grund raten wir dringend allen Autofahrern, auf Winterreifen
umzustecken oder auf das Fahrzeug zu verzichten"
Im Dezember 2000 gab es Schneeregen und Temperaturen um die Null
Grad. Damals kam ein Lkw mit Sommerreifen ins Schleudern und landete,
halb umgestürzt, im Straßengraben, wodurch am Fahrzeug Totalschaden
entstand. Da es sich um ein Leasingfahrzeug mit Kaskoversicherung
handelte, zahlte die Versicherung zwar an das Leasingunternehmen den
Schadensbetrag, forderte jedoch den bezahlten Betrag vom Dienstgeber
zurück. (APA)