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Die VA Tech-Vorstände Gerhard Falch (l.) und Klaus Sernetz halten die Kapitalerhöhung nach einer Übernahme durch Siemens für nicht mehr durchführbar.

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Wien - Beim börsenotierten Linzer Technologiekonzern VA Tech droht die ursprünglich noch für November geplante Kapitalerhöhung zu platzen. Im Falle eines Übernahmeangebots durch Siemens wäre eine Kapitalerhöhung nicht mehr gangbar, hieß es am Dienstag in einem Kommunique des VA Tech-Vorstands. Die Details zur Aufstockung sollte der Aufsichtsrat morgen, Mittwoch, beschließen.

"Wird einer unmittelbaren Aufhebung der Sperrfrist durch die Übernahmekommission zugestimmt und infolge dessen ein Übernahmeangebot durch Siemens gelegt, ist die geplante Kapitalerhöhung nicht mehr gangbar", so der Vorstand wörtlich.

"Pläne nicht mehr umsetzbar"

Nach dem Einstieg von Siemens Österreich als größter Aktionär der VA Tech und der Ankündigung, den Konzern ganz übernehmen zu wollen, seien die Pläne für die eigenständige, strategische Weiterentwicklung des VA Tech "nicht mehr umsetzbar". Damit bestehe "auch die Gefahr einer Schädigung der Beziehung zu Kunden und Kooperationspartnern".

Der VA Tech-Vorstand appellierte heute an die Übernahmekommission, "im Interesse des Konzerns und seiner Mitarbeiter die sofortige Aufhebung der Sperrfrist für Siemens zu veranlassen". Eine Verzögerung des Übernahmeprozesses würde dem Unternehmen und seinen Mitarbeitern "irreversiblen Schaden zufügen".

Kommission berät Antrag

Die Übernahmekommission hat bekanntgegeben, dass der zuständige Senat noch am Dienstag Abend zusammentreten werde, "um den Antrag zu erörtern und die VA Technologie AG hiezu anzuhören", hieß es.

Beim ersten Anlauf im September hatte der Siemens-Konzern Übernahmepläne, die vom Vorstand und von der Belegschaft der VA Tech als feindlich eingestuft wurden und auch auf heftigen politischen Widerstand gestoßen waren, zurückgezogen. Die Übernahmekommission hatte Siemens Österreich darauf hin für ein Jahr gesperrt. Diese Frist läuft bis 8. September 2005, das Übernahmegesetz sieht jedoch die Möglichkeit einer Verkürzung der Sperre vor. (APA)