Mit der Wiedervereinigung Deutschlands waren die von der DDR enteigneten Grundstücke des Todesstreifens dem Bund zugefallen. Dieser wollte die Gründe den Alteigentümern nicht zurückgeben, sondern "zurückverkaufen". Das will Hildebrandt aber nicht tun, da es sich dabei um "Hehlerei" handeln würde. "Was sich der Staat damals widerrechtlich angeeignet hat, kann man doch nicht zurückkaufen", sagte er der "Presse".
Deutschland
Österreicher will Grundstück im früheren DDR-"Todesstreifen" zurück
"Die Presse": Behörden weigern sich trotz Rechtswidrigkeit von Enteignung - Liegenschaft in Berlin 5.600 Quadratmeter groß
Berlin/Wien - Der Österreicher Joachim Hildebrandt (66) will
von den deutschen Behörden ein Grundstück im früheren
DDR-"Todesstreifen" zurückerhalten, das seiner Mutter Charlotte
enteignet worden war. Die 5.600 Quadratmeter große Liegenschaft in
Berlin-Treptow befindet sich dort, wo im Jahr 1961 die Berliner Mauer
gebaut wurde. Wie die Tageszeitung "Die Presse" (Dienstagsausgabe)
weiter berichtet, weigerte sich die Bundesrepublik Deutschland
bisher, Hildebrandt das Grundstück zurückzugeben, obwohl die
Enteignung dem damaligen Aliierten-Recht in Berlin widersprochen
habe.
Hildebrandt beklagt, dass die Behörden das geltende Rückgaberecht
beugen. Schließlich gingen sie vom Grundsatz "Rückgabe vor
Entschädigung" ausgerechnet in jenen Fällen ab, in denen sie selbst
ein Grundstück rückerstatten müssten. Am Dienstag - dem 15. Jahrestag
des Mauerfalls am 9. November 1989 - will Hildebrandt daher gemeinsam
mit Mitstreitern seiner "Interessensgemeinschaft Mauerstreifen" eine
Kundgebung in Berlin abhalten. "Keine Geschäfte mit dem
Todesstreifen", steht auf einer Bautafel, die er vorbereitet hat. (APA)