Berlin - Im wahrscheinlich letzten Prozesse um die Toten an der innerdeutschen Grenze sind am Dienstag vier hohe DDR-Militärs wegen Beihilfe zum Mord schuldig gesprochen worden. Das Landgericht Berlin verhängte in seinem Urteil aber keine Strafe.

Die früheren Offiziere des DDR-Grenzkommandos Nord werden für den Tod von vier Flüchtlingen durch Selbstschuss-Anlagen verantwortlich gemacht. Das jüngste Opfer war 17. In den Prozessen um die Grenz- Toten wurden insgesamt 128 Angeklagte verurteilt. Weitere mutmaßliche Verantwortliche sind den Behörden nicht bekannt. Damit wäre der 15. Jahrestag des Mauerfalls zugleich der Abschluss der Grenz-Prozesse.

Das Urteil vom Dienstag entsprach dem Plädoyer des Staatsanwalts. Dieser hatte betont, die Angeklagten seien "keine eiskalten und menschenverachtenden Offiziere wie der frühere Chef der DDR- Grenztruppen Klaus-Dieter Baumgarten". Ihr Bedauern um die Opfer sei echt. Einer habe seine Position wegen Gewissensbissen aufgegeben.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft sind die Angeklagten aber mitverantwortlich für den Tod von vier jungen Flüchtlingen durch Selbstschuss-Anlagen. Ein Verteidiger hatte Freispruch gefordert. Die anderen Anwälte schlossen sich dem Antrag des Staatsanwalts an.

Durch die Selbstschuss-Anlagen zwischen Ostsee und Harz starben innerhalb von zwölf Jahren 33 Flüchtlinge. "150 Personen überlebten zum Teil verstümmelt und bis an das Lebensende entstellt", erklärte der Staatsanwalt. 1984 wurden die tödlichen Anlagen abmontiert. (APA/dpa)