Eine der ersten Handlungen der neuen EU-Kommission ist eine für Österreich unerfreuliche: Ende November startet die Brüsseler Behörde den ersten Anlauf, um die von Österreich in den Jahren 1997 und 1999 verhängten Gentechnikimportverbote zu kippen.

Konkret geht es um drei gentechnisch veränderte Maissorten (Bt 176, T 25 und Mon 810). Für diese drei Produkte beantragt die EU-Kommission im zuständigen EU-Regelungsausschuss, die Einfuhrverbote aufzuheben. Sollte das Gremium zustimmen, müsste Österreich erstmals einen gentechnisch veränderten Organismus auch als Saatgut zulassen.

"Begründung wurde nicht gegeben"

In der selben Sitzung entscheidet die EU auch über ähnliche Gentechnikimportverbote in Deutschland, Griechenland, Frankreich und Luxemburg. Die Kommission begründet ihre Entscheidung, diese Gen-Fälle auf die Tagesordnung zu setzen so: "Wir haben diese Länder um eine ausführliche wissenschaftliche Begründung für die Importverbote gebeten. Diese wurde aber nicht gegeben", sagte die Sprecherin der zuständigen Umweltkommissarin Margot Wallström.

Daher kann Österreich nur hoffen, dass sich Ende November nicht die notwendige Mehrheit im EU-Regelungsausschuss findet. Das würde eine Schonfrist bedeuten: In diesem Fall müsste die Causa erneut von den Agrarministern beraten werden. Wenn sich diese nicht einig werden - dann kann die EU-Kommission die Einfuhrbeschränkungen in Eigenregie aufheben.

Genmais im EU-Sortenkatalog

Aber selbst wenn diese Schonfrist eintreten würde, fürchtet man in Wien, dass bei einer Zulassung der amerikanischen Maissorte Mon 810 auch in Österreich der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen näher rückt. Diese Maissorte wurde Anfang September von der EU-Kommission zugelassen - als erste gentechnisch veränderte Pflanze auch EU-weit für den Anbau. Damit steht der Mais Mon 810 im EU-Sortenkatalog. Jedes dort verzeichnete Saatgut darf in allen EU-Staaten angebaut werden. Österreichs Importverbot verhinderte bisher den Anbau in Österreich. (Eva Linsinger aus Brüssel, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 10.11.2004)