Konkret geht es um drei gentechnisch veränderte Maissorten (Bt 176, T 25 und Mon 810). Für diese drei Produkte beantragt die EU-Kommission im zuständigen EU-Regelungsausschuss, die Einfuhrverbote aufzuheben. Sollte das Gremium zustimmen, müsste Österreich erstmals einen gentechnisch veränderten Organismus auch als Saatgut zulassen.
"Begründung wurde nicht gegeben"
In der selben Sitzung entscheidet die EU auch über ähnliche Gentechnikimportverbote in Deutschland, Griechenland, Frankreich und Luxemburg. Die Kommission begründet ihre Entscheidung, diese Gen-Fälle auf die Tagesordnung zu setzen so: "Wir haben diese Länder um eine ausführliche wissenschaftliche Begründung für die Importverbote gebeten. Diese wurde aber nicht gegeben", sagte die Sprecherin der zuständigen Umweltkommissarin Margot Wallström.
Daher kann Österreich nur hoffen, dass sich Ende November nicht die notwendige Mehrheit im EU-Regelungsausschuss findet. Das würde eine Schonfrist bedeuten: In diesem Fall müsste die Causa erneut von den Agrarministern beraten werden. Wenn sich diese nicht einig werden - dann kann die EU-Kommission die Einfuhrbeschränkungen in Eigenregie aufheben.
Genmais im EU-Sortenkatalog