Parlament
Änderung des Pensionsrechts beschlossen
Witwen- und Waisenpensionen werden auch für Angehörige von Beamten neu berechnet
Wien - Der Nationalrat hat am Dienstag Abend zum Abschluss
seiner Sitzung mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ eine Änderung des
Pensionsgesetzes beschlossen. Die im ASVG-Bereich bereits
beschlossene Neuregelung der Berechnungsweise für Witwen- und
Witwerpensionen wird damit auch in das Pensionsrecht des öffentlichen
Dienstes übernommen. Zuvor hatten die Abgeordneten in ihrer rund elfeinhalbstündigen
Sitzung unter anderem das Strahlenschutz-EU-Anpassungsgesetz
beschlossen. Das Gesetz bringt u.a. Neuerungen für die Kontrolle von
Strahlenquellen und von grenzüberschreitenden Transporten
radioaktiver Abfälle. Geändert wurde auch das
Umweltinformationsgesetz und die so genannte Aarhus Konvention wurde
ratifiziert. Bei den beiden Vorlagen - die einstimmig angenommen
wurden - geht es um einen verbesserten Zugang der Öffentlichkeit zu
Umweltinformation. (APA)