Bild nicht mehr verfügbar.

Yasser Abed Rabbo

Foto: AP/OLIVIER MAIRE
Ramallah - Nach dem Tod des palästinensischen Präsidenten Arafat wird es in den Palästinenser-Gebieten eine 40-tägige Trauerzeit geben. Das teilte der Vertreter der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO), Yasser Abed Rabbo, am Donnerstag in Ramallah mit. Arafat war in der Nacht zum Donnerstag in einem Militärkrankenhaus bei Paris gestorben.

Das PLO-Exekutivkomitee will indes schon am Vormittag über die weiteren Schritte nach dem Tod Arafats beraten. Das Gremium wolle um 7.00 Uhr MEZ zusammentreten, um die Kontinuität der Macht zu sichern, sagte der palästinensische Chefunterhändler Saeb Erekat der Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag. Arafat war am Donnerstag in der Früh in einem Pariser Militärkrankenhaus gestorben.

Grundgesetz

Das palästinensische Grundgesetzes legt fest, dass binnen 60 Tagen ein Nachfolger gewählt wird, in der Übergangszeit übernimmt der Parlamentspräsident die Amtsgeschäfte. Doch die Realität in den Palästinensergebieten ist für derart einfache Bestimmungen zu kompliziert. Viele Städte stehen unter israelischer Kontrolle oder werden von der israelischen Armee belagert. Freie Präsidentschaftswahlen unter diesen Bedingungen sind fast unmöglich. Hinzu kommt, dass der derzeitige Parlamentspräsident, Rawhi Fattuh, als politisches Leichgewicht gilt.

Der frühere Landwirtschaftsminister ist ein langjähriger Weggefährte Arafats. Gemeinsam mit dem PLO-Chef war Fattuh 1994 nach 30-jährigem Exil heimgekehrt. Doch gehört er nicht der Führung von Arafats Fatah-Bewegung an, der bis heute dominierenden Kraft innerhalb der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO). Sein politisches Gewicht reicht somit nicht, um sich in einer derart schwierigen Situation Respekt zu verschaffen. Alles spricht dafür, dass Ministerpräsident Ahmed Korei und der stellvertretende PLO-Chef Mahmud Abbas - Koreis Vorgänger an der Spitze des palästinensischen Kabinetts - sich die Macht teilen, bis ein neuer Präsident gewählt werden kann.

Machtkonzentration

Die bisherige Machtkonzentration in den Händen Arafats hat ihre Wurzeln in einer Vielzahl von palästinensischen Institutionen und Organen, deren Kompetenzen nicht klar abgegrenzt sind. Die während der so genannten Interimsphase bis zur Verwirklichung der staatlichen Unabhängigkeit koexistierenden Organe der Palästinensischen Befreiungsorganisation und der Palästinensischen Nationalen Autorität (PNA) (Autonomiebehörde) hatten in der Person Arafats die einzige übergeordnete Instanz. Dessen drei Führungsfunktionen waren der Vorsitz des PLO-Exekutivkomitees, der Selbstverwaltungsbehörde und der Fatah. Der Premierminister ist zwar mit umfangreichen Exekutivvollmachten ausgestattet, die Richtlinienkompetenz in der Außen- und Sicherheitspolitik liegt jedoch beim Präsidenten, was Ahmed Korei bei seiner Amtsübernahme ausdrücklich anerkannte.

Kompetenzen

Das Grundgesetz der "Palästinensischen Nationalen Autorität" (PNA) trat im Mai 2002 in Kraft und wurde 2003 durch das Gesetz über die Ministerpräsidentschaft ergänzt. Bereits 1996 hatte die PLO den 26-seitigen Entwurf eines Grundgesetzes für die Selbstverwaltungsgebiete fertig gestellt, das bis zum endgültigen Friedensschluss mit Israel die Kompetenzen der Autonomieorgane regeln soll. 1997 wurde der Text vom Palästinensischen Nationalrat (PNC) gebilligt. (Der PNC setzt sich aus über 600 Delegierten zusammen; sein ständiges Organ ist der Zentralrat).

1993 hatten sich Israel und die PLO auf die gegenseitige Anerkennung und auf Grundlinien einer palästinensischen Selbstverwaltung in den seit 1967 besetzten Gebieten geeinigt. Das Oslo-Abkommen ermöglichte die Errichtung einer palästinensischen Regierungsbehörde und die Wahl eines Parlaments. Nach den vertraglichen Bestimmungen sollte der definitive Status bis zum Ende der vorgesehenen Interimsphase im Mai 1999 geklärt sein. Nach dem Zwischenabkommen von Sharm el Sheikh hätten die Endstatusverhandlungen am 13. September 2000 abgeschlossen sein müssen. (APA/Reuters/AFP)