Wien - Mehrheitlich auf Ablehnung stößt der gestern, Mittwoch, von den Regierungsfraktionen im Nationalrat eingebrachte Entwurf für eine Novelle des Hochschülerschafts-Gesetzes bei Studentenvertretern. Die Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) - die es nach der Novelle nicht mehr geben soll - spricht in einer Aussendung am Donnerstag von einem "kalten Putsch".

"Der Regierung erscheint es nicth skrupellos, eine demokratisch legitimierte Vertretung zu ignorieren, und sie sich so zu formen, wie es gerade recht ist", sagte Patrice Fuchs vom Vorsitzendenteam der ÖH. Die Bundesvertretung kritisiert vor allem dass sie nicht in den Entwicklungsprozess der Novelle mit eingebunden wurde. Man werde sich den Initiativantrag auf keinen Fall bieten lassen.

Andrea Brunner, Vorsitzende des SPÖ-nahen Verbands Sozialistischer StudentInnen (VSStÖ), sprach von einer "Nacht- und Nebelaktion" der ÖVP-Wissenschaftssprecherin Gertrude Brinek. Auf Grund der der Entsendung der Bundesvertretung durch Universitätsvertretungen würden sich die Mehrheiten in der Studentenvertretung in Richtung ÖVP verschieben. "Mit solcher Kaltschnäuzigkeit Oppositionelle zum Schweigen zu bringen, ist demokratiepolitischer Wahnsinn", so Brunner.

Ähnlich argumentierten Vertreter der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) und Österreichischen Gewerkschaftsjugend (ÖGJ). Die Bundesregierung wolle mit der Gesetzesänderung die kritische Studierendenvertretung "umfärben und mundtot machen", so Konstantin Wacker, Vorsitzender der GPA StudentInnen. Jürgen Eder von der ÖGJ verglich die Abschaffung der Wahl der Bundesvertretung mit einer Streichung der Direktwahl des Nationalrates.

Zustimmung zum Entwurf signalisierte die ÖVP-nahe AktionsGemeinschaft (AG). Eine Stärkung der Universitätsvertretungen sei schon deshalb zu begrüßen, weil auch die Universitäten im Zuge der verstärkten Autonomie mehr Kompetenzen erlangt hätten. Positiv wird von den AG-Vertretern auch vermerkt, dass die Vorsitzenden der Uni-Vertretungen in Zukunft ein schriftliches Informationsrecht über die Verwendung der Studiengebühren eingeräumt bekämen und dass die ÖH einen Leistungsbericht zu erstellen hätten. Dies trage zur Transparenz bei. (APA)