Wien - Der Bundeskommunikationssenat hat am Donnerstag im Fußball-TV-Streit zwischen ORF und Premiere ein Urteil gefällt. Demnach steht dem ORF das Recht auf Kurzberichterstattung über den Supercup, die Spiele des Hallencups, die Spiele des ÖFB-Cups ab der dritten Runde sowie die Spiele des UI-Cups zu. Hingegen wurde der Antrag des ORF, dass Premiere Fernsehen GmbH verpflichtet ist, dem ORF die Signale sämtlicher Fußballspiele der Red Zac Ersten Liga zu angemessenen Bedingungen zur Verfügung zu stellen, abgewiesen.

Der ORF ist bis zur Saison 2006/07 unter bestimmten Bedingungen berechtigt die oben genannten Bewerbe zu berichten. Laut Bundeskommunikationssenat sind dies unter anderen:

  • Die Kurzberichterstattung ist auf eine dem Anlass entsprechende nachrichtenmäßige Kurzberichterstattung beschränkt.
  • Die Dauer der Kurzberichterstattung beträgt höchstens 90 Sekunden pro Spieltag eines Bewerbes und bemisst sich nach der Länge der Zeit, die notwendig ist, um den nachrichtenmäßigen Informationsgehalt der Spiele eines Spieltags zu vermitteln.
  • Die Sendung des Kurzberichts darf nicht vor Beginn der Sendung des Ereignisses durch Premiere Fernsehen GmbH erfolgen.

    Küniglberg sieht sich bestätigt

    Der ORF sieht in der Entscheidung des BKS seine bisherige Vorgangsweise bestätigt: "Der nachrichtenmäßige Charakter der Berichterstattung geht nicht verloren, wenn der Kurzbericht um nachrichtenmäßig gestaltete Informationen über Tabelle, Torschützenliste und dergleichen ergänzt wird. Der BKS ist der Auffassung, dass diese ergänzenden Informationen nicht in die Höchstdauer der Kurzberichterstattung von 90 Sekunden einzurechnen sind", heißt es in der Stellungnahme.

    Der ORF bedauerte die Entscheidung des BKS in Sachen Kurzberichterstattung zur Red Zac-Liga und will "im Interesse der Fans" weitere rechtliche Schritte prüfen. (APA/red)