Wien - Der Bundeskommunikationssenat hat am Donnerstag im
Fußball-TV-Streit zwischen ORF und Premiere ein Urteil gefällt.
Demnach steht dem ORF das Recht auf Kurzberichterstattung über den
Supercup, die Spiele des Hallencups, die Spiele des ÖFB-Cups ab der
dritten Runde sowie die Spiele des UI-Cups zu. Hingegen wurde der
Antrag des ORF, dass Premiere Fernsehen GmbH verpflichtet ist, dem
ORF die Signale sämtlicher Fußballspiele der Red Zac Ersten Liga zu
angemessenen Bedingungen zur Verfügung zu stellen, abgewiesen.
Der ORF ist bis zur Saison 2006/07 unter bestimmten Bedingungen
berechtigt die oben genannten Bewerbe zu berichten. Laut Bundeskommunikationssenat sind dies unter anderen:
Die Kurzberichterstattung ist auf eine dem Anlass
entsprechende nachrichtenmäßige Kurzberichterstattung beschränkt.
Die Dauer der Kurzberichterstattung beträgt höchstens 90
Sekunden pro Spieltag eines Bewerbes und bemisst sich nach der Länge
der Zeit, die notwendig ist, um den nachrichtenmäßigen
Informationsgehalt der Spiele eines Spieltags zu vermitteln.
Die Sendung des Kurzberichts darf nicht vor Beginn der Sendung
des Ereignisses durch Premiere Fernsehen GmbH erfolgen.Küniglberg sieht sich bestätigt
Der ORF sieht in der Entscheidung des BKS seine bisherige
Vorgangsweise bestätigt:
"Der nachrichtenmäßige Charakter der Berichterstattung geht nicht
verloren, wenn der Kurzbericht um nachrichtenmäßig gestaltete
Informationen über Tabelle, Torschützenliste und dergleichen ergänzt
wird. Der BKS ist der Auffassung, dass diese ergänzenden
Informationen nicht in die Höchstdauer der Kurzberichterstattung von
90 Sekunden einzurechnen sind", heißt es in der Stellungnahme.
Der ORF bedauerte die Entscheidung des BKS
in Sachen Kurzberichterstattung zur Red Zac-Liga und will "im
Interesse der Fans" weitere rechtliche Schritte prüfen. (APA/red)