Wien - "Wir haben Hinweise auf unlautere Praktiken", bestätigt Stefan Keznickl von der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB). Rund ein halbes Jahr hat er den Schuhhandel in Österreich untersucht, nachdem der kleine Salzburger Schuhhändler Schuh-Braun bei der Behörde moniert hatte, nicht ausreichend mit Schuhwerk versorgt zu werden.

Martin Braun von Schuh-Braun hatte beklagt, dass er aufgrund seiner aggressiven Preispolitik seinen Schuhbedarf nicht von heimischen Schuhproduzenten und Großhändlern decken könne, sondern umständliche Parallelimporte "aus anderen Kanälen", beispielsweise aus Deutschland und Italien, tätigen muss. Dadurch würden für ihn jährlich Zusatzkosten von rund 100.000 € entstehen.

Wiederaufnahme der Belieferung

Seit einer gemeinsamen Sitzung der Streitparteien bei der Bundeswettbewerbsbehörde diese Woche ist sich Keznickl sicher, "dass Schuh-Braun nun besser behandelt wird". Konkret haben sich die Schuhfabrik Ara und die Högl-Gruppe - Vertreter waren bei der "Mediatorensitzung" der Wettbewerbsbehörde dabei - eine Wiederaufnahme der Belieferung versprochen, weitere Firmen sollen folgen.

Ebenfalls bestätigt wurde in der Untersuchung der Wettbewerbsrechtler, dass die Schuhpreise, die Hersteller bzw. Großlieferanten dem Handel verrechnen, "zehn bis 15 Prozent höher sind als in Deutschland" - Martin Braun hatte dies ebenfalls vor die Behörde gebracht. In diesem Fall will Keznickl jedoch nicht eingreifen: "Es steht Unternehmen frei, in jedem Land eine eigene Preispolitik zu betreiben. Das ist kartellrechtlich gedeckt und hat auch mit einer marktbeherrschenden Stellung nicht unbedingt etwas zu tun."

Allerdings, erklärt er, "ist Österreich auch deshalb ein Hochpreisland, weil das Kartellrecht bei uns nicht so hoch entwickelt ist wie in Deutschland". Absprachen zu Lieferboykott fallen jedoch unter das Kartell- bzw. das Missbrauchsverbot und können mit Geldbußen zwischen 10.000 Euro und zehn Prozent des Umsatzes geahndet werden. (Johanna Ruzicka, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 13./14.11.2004)