Wien - Die Pensionsreform 2003 zeigt schon in den ersten neun Monaten nach ihrem Inkrafttreten deutliche Auswirkungen: Nur ein Drittel der bis Ende September neu pensionierten Österreicher musste keine Einbußen hinnehmen. Bei mehr als einem Fünftel liegen die Abschläge bereits über der Fünf-Prozent-Grenze, wie eine Statistik der PVA zeigt. Besonders groß sind die Verluste für Früh- und Invaliditätspensionisten. Insgesamt mussten per Ende September 20.170 Pensionistinnen und Pensionisten Einbußen hinnehmen.

Berechnet werden die Verluste durch die Pensionsreform jeweils im Vergleich mit der alten Rechtslage, die bis Ende 2003 in Geltung war. Jene rund 6.750 Pensionisten, die gegenüber der alten Rechtslage schon heuer über fünf Prozent verlieren, können im kommenden Jahr mit einer Rückzahlung rechnen. Der Grund: Durch die Harmonisierung der Pensionssysteme wird die Verlust-Obergrenze für 2004 rückwirkend von zehn auf fünf Prozent reduziert (steigt dann aber bis 2024 schrittweise wieder auf zehn Prozent).

Mehr Männer mit hohen Verlusten

Zu den Zahlen im Detail: Insgesamt wurden bis Ende September 31.740 Pensionen zuerkannt. Für 11.570 Pensionisten (36,45 Prozent) gab es keine Kürzungen. Allerdings sind in diesen Zahlen auch 5.855 Pensionen enthalten, die noch nach der alten Rechtslage zuerkannt wurden. Bei 13.414 Pensionisten (42,26 Prozent) betragen die Verluste bis zu fünf Prozent. Weitere 5.007 Pensionisten (15,78 Prozent) verlieren zwischen 5,1 und 9,99 Prozent.

Auf den laut Pensionsreform 2003 maximal möglichen Verlust von zehn Prozent kamen bis Ende September 1.749 Pensionisten - vorwiegend Männer. Überhaupt ist der Anteil der Frauen, die durch die 2003er Reform über fünf Prozent verlieren mit 929 relativ gering. Zum Vergleich: In diese Kategorie entfallen 5.827 Männer. Bei den Verlusten unter fünf Prozent sind die Frauen mit 8.507 zu 4.907 dagegen klar in der Mehrheit.

Abschaffung der Frühpension

Die relativ geringen Pensionseinbußen bei den Frauen dürften auf den geringen Frauen-Anteil bei der Berufsunfähigkeits- und der Invaliditätspension sowie auf das niedrigere Regelpensionsalter der Frauen zurückzuführen sein. Außerdem werden seit der Pensionsreform 2003 die Frühpensions-Abschläge bei Personen mit sehr langer Versicherungszeit von einem niedrigeren Wert abgezogen, was Männer (die häufig längere Versicherungszeiten aufweisen als Frauen) tendenziell benachteiligt.

Kernpunkt der Pensionsreform 2003 ist die schrittweise Abschaffung der Frühpension bis 2017. Außerdem steigt der Durchrechnungszeitraum zur Berechnung der Pensionshöhe bis 2028 von 15 auf 40 Jahre. Die Maximalpension beträgt 80 Prozent des Durchschnittseinkommens aus dieser Durchrechnungszeit, wofür allerdings 45 Arbeitsjahre nötig sind. Aufsetzend auf die Pensionsreform 2003 tritt ab Jänner 2005 die Harmonisierung der Pensionssysteme in Kraft, die dann nicht nur für Arbeiter und Angestellte, sondern für alle Berufsgruppen (auch Beamte) gelten soll. Die Frühpension wird übrigens wieder eingeführt, heißt aber künftig "Pensionskorridor". (APA)