Berechnet werden die Verluste durch die Pensionsreform jeweils im Vergleich mit der alten Rechtslage, die bis Ende 2003 in Geltung war. Jene rund 6.750 Pensionisten, die gegenüber der alten Rechtslage schon heuer über fünf Prozent verlieren, können im kommenden Jahr mit einer Rückzahlung rechnen. Der Grund: Durch die Harmonisierung der Pensionssysteme wird die Verlust-Obergrenze für 2004 rückwirkend von zehn auf fünf Prozent reduziert (steigt dann aber bis 2024 schrittweise wieder auf zehn Prozent).
Mehr Männer mit hohen Verlusten
Zu den Zahlen im Detail: Insgesamt wurden bis Ende September 31.740 Pensionen zuerkannt. Für 11.570 Pensionisten (36,45 Prozent) gab es keine Kürzungen. Allerdings sind in diesen Zahlen auch 5.855 Pensionen enthalten, die noch nach der alten Rechtslage zuerkannt wurden. Bei 13.414 Pensionisten (42,26 Prozent) betragen die Verluste bis zu fünf Prozent. Weitere 5.007 Pensionisten (15,78 Prozent) verlieren zwischen 5,1 und 9,99 Prozent.
Auf den laut Pensionsreform 2003 maximal möglichen Verlust von zehn Prozent kamen bis Ende September 1.749 Pensionisten - vorwiegend Männer. Überhaupt ist der Anteil der Frauen, die durch die 2003er Reform über fünf Prozent verlieren mit 929 relativ gering. Zum Vergleich: In diese Kategorie entfallen 5.827 Männer. Bei den Verlusten unter fünf Prozent sind die Frauen mit 8.507 zu 4.907 dagegen klar in der Mehrheit.
Abschaffung der Frühpension
Die relativ geringen Pensionseinbußen bei den Frauen dürften auf den geringen Frauen-Anteil bei der Berufsunfähigkeits- und der Invaliditätspension sowie auf das niedrigere Regelpensionsalter der Frauen zurückzuführen sein. Außerdem werden seit der Pensionsreform 2003 die Frühpensions-Abschläge bei Personen mit sehr langer Versicherungszeit von einem niedrigeren Wert abgezogen, was Männer (die häufig längere Versicherungszeiten aufweisen als Frauen) tendenziell benachteiligt.