Kelag: Gesetzgeber schuld
Der Vorstandsdirektor der Kärntner Elektrizitäts AG, Hermann Egger, erklärt dieses physikalische Wunder damit, dass der Gesetzgeber die Energieversorger dazu verpflichtet habe, die Herkunft des gelieferten Stroms auf der Rechnung darzustellen. Die Betriebe seien nicht bereit, mehr für den elektrischen Strom zu zahlen, daher würde ihnen der zugekaufte Anteil von billigem Atomstrom und Strom aus Kohle- und Ölkraftwerken zugeordnet.
"Strom nimmt den geringsten Widerstand zum nächsten Haushalt"
Egger: "Die Haushalte zahlen mehr als die Unternehmen, daher haben sie auch das Privileg, dass sie mit sauberer Energie aus heimischen Wasserkraftwerken versorgt werden." Wasserkraft sei auch grundsätzlich eine teurere Form der Stromerzeugung, da die Energie in vielen kleinen Kraftwerken produziert werde. Dass die prozentualen Zuordnungen auf den Rechnungen nicht der Realität entsprechen, gibt Egger unumwunden zu: "Strom nimmt den geringsten Widerstand zum nächsten Haushalt, das ist keine Frage." Technisch sei es also völlig unmöglich, den Betrieb mit Atomstrom zu versorgen, die Privaten jedoch davor zu bewahren, denn: "Sie können die Gesetzgebung und die Physik nicht zur Deckung bringen."
"Kelag pur"
Dass auch Marketing-Überlegungen hinter der Darstellungsform stecken, die umstrittene Energieträger wie Kernspaltung, Kohle und Öl den Betrieben zuordnet, will Egger gar nicht bestreiten: "Die schauen nur auf den Preis, die Herkunft ist ihnen egal." Würde die Kelag ihren Privatkunden laut Rechnung Atomstrom verkaufen, gäbe dies ein Imageproblem. Immerhin wirbt das Unternehmen im Lande mit Wasserkraft-Sujets, ein Tarifangebot für Haushalte heißt denn auch "Kelag pur".
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