So fallen laut Finanzministerium für das Studium benötigte Fachliteratur und Skripten, Fahrtkosten oder Aufwendungen für spezielle Zusatzkurse zur Studienabsolvierung unter die neue Regelung. Gelten soll die Maßnahme nicht nur berufstätige Studenten, sondern auch für Berufstätige, die eine Maturaschule besuchen oder einen Hauptschulabschluss nachholen.
Schätzungen über die erwarteten Steuerausfälle gibt es nicht. Rund elf Prozent aller knapp 200.000 Studenten in Österreich arbeiten mehr als 35 Stunden in der Woche, weitere 22,7 Prozent arbeiten Woche für Woche zwischen elf und 35 Stunden. Wer dabei im Monat mehr als 1000 Euro verdient, kommt prinzipiell in den Genuss der neuen Steuerabzugsmöglichkeit.
Nachweisprobleme
Eine wesentliche Einschränkung gibt es jedoch, weshalb Nachweisprobleme bei Studenten erwartet werden, die mit Gelegenheitsjobs ihre Ausbildung finanzieren, oder bei Berufstätigen, die aus Privatinteresse relativ "exotische" Studien beginnen.
Der neue Steuerabzug ist nämlich nur dann erlaubt, wenn die Ausbildung "in Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit steht oder eine umfassende Umschulungsmaßnahme darstellt".
AK gegen Bildungsministerium
Während das Bildungsministerium argumentiert, dass wegen des Umschulungsbegriffes gerade auch Studenten mit Nebenjobs erfasst wären, sagt die AK Niederösterreich, dass der Terminus "verwandte Tätigkeit" entscheidend sei. AK-NÖ-Steuerexperte Bruno Novozsel: "Ein Medizinstudent, der nebenbei Taxifahren muss, wird durch die Finger schauen." Das Finanzministerium meint nur: "Die genauere Abgrenzung ist eine Nachweisfrage im Steuervollzug."