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In so mancher Kfz-Verstätte wird an den Klauseln der Vertäge geschraubt - zumeist zu Ungunsten der Kunden.

Foto: dpa/Patrick Seeger
Wien - Die Arbeiterkammer (AK) rät, sich beim Autokauf das "Kleingedruckte" in den Verträgen gut durchzulesen. Eine Überprüfung bei sieben Kfz-Händlern und Werkstätten in Wien habe gezeigt: Alle Verträge beinhalten gesetzwidrige Klauseln - im Schnitt neun pro Vertrag.

Das sagt die AK in einer Aussendung am Dienstag. Spitzenreiter sei ein Vertrag mit 17 ungültigen Klauseln gewesen, insgesamt habe man 62 rechtswidrige Vertragspunkte festgestellt.

Zwölf der von der AK abgemahnten Klauseln schließen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Konsumenten völlig aus oder beschränken sie - aber: "Nach dem Konsumentenschutzgesetz sind derartige Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam," wie AK-Konsumentenschützer erklären.

Unzulässig seien auch Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf unter zwei Jahre vorsehen.

Einseitige Änderung

Auch die in einigen Verträgen vorgesehene einseitige Änderung von Leistungen sei nicht erlaubt bzw. nur dann, wenn sie die Vertragspartner im Einzelnen ausgehandelt hätten und wenn diese zumutbar seien, so die AK. Andere Klauseln wiederum beschränkten oder schlössen die Haftung für Schäden aus, die an den zur Reparatur übernommenen Autos entstehen.

Ein solcher Ausschluss in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen widerspreche aber den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes. "Für Schäden, die zur Reparatur übernommen wurden, haftet der Unternehmer, also auch bei leichter Fahrlässigkeit", sagen die Konsumentenschützer. Auch Klauseln, die mündliche Zusagen der Mitarbeiter des Unternehmens ausschließen, sind unrechtmäßig.

Die Arbeiterkammer hat die sieben Unternehmen wegen der illegalen Vertragsklauseln abgemahnt. Vier davon hätten bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben, schreibt die AK. (APA)