Nicht weniger als fünf Disziplinarverfahren wurden gegen den Angeklagten in den vergangenen Jahren wegen dessen langsamer Arbeitsweise angestrengt, jedes Mal gelobte er Besserung. Da diese jedoch nie eintrat, wurde im Jänner 2003 Strafanzeige gegen den Mann erstattet. Im Zuge der folgenden Erhebungen stellte sich heraus, dass der Beamte seine unerledigten Fälle teils in Papiersäcken und Schränken in seinem Büro und bei sich zu Hause gehortet hatte.
Völlig überfordert
Gegenüber Richterin Ute Lambauer sagte der Angeklagte, er sei völlig überfordert gewesen und habe sich nicht mehr getraut, Entscheidungen zu treffen. Nach der Zwischenfrage der Richterin, warum er trotz der Disziplinarverfahren sein Verhalten nicht geändert habe, bekam der Beamte einen Wutanfall und schrie: "Was hätte ich denn machen sollen, ich bin bis über beide Ohren in Akten versunken." Als Staatsanwalt Friedrich Borotschnik wissen wollte, ob er sich denn keine Gedanken über die Nachteile der Klienten gemacht habe, antwortete der 43-Jährige: "Welche Nachteile denn?"
"Beispiellose Medienkampagne
Verteidiger Farhad Paya sprach von einer "beispiellosen Medienkampagne" gegen seinen Mandanten und beantragte, das Gericht für befangen erklären zu lassen, was jedoch abgelehnt wurde. Der Rechtspfleger sei keineswegs faul und habe nie jemanden schädigen wollen. Wegen seiner Unfähigkeit, Entscheidungen zu treffen, habe sich der Mann bereits in psychologischer Behandlung befunden. Das Verfahren wurde zur Einvernahme weiterer Zeugen und eines psychiatrischen Sachverständigen vertagt.