Einen explosionsartigen Anstieg bei der Zahl der Drogenlenker verzeichneten heuer die Beamten der Verkehrsabteilung der Wiener Polizei in der Bundeshauptstadt. Bis Mitte November hat sich diese im Bereich der Dienststelle gegenüber dem gesamten Jahr 2003 von 37 Anzeigen auf 83 bereits mehr als verdoppelt.

Auch bei den Führerscheinabnahmen wegen Suchtmitteln am Steuer durch die Verkehrsabteilung schlägt sich dies nieder: Heuer waren es bereits 61 Abnahmen, im gesamten Vorjahr 26. Die Diskrepanz zwischen Anzeigen und Abnahmen erkläre sich daraus, dass manche keinen Führerschein (mehr) hatten.

Beim Alkohol am Steuer dürften sich die Zahlen in ähnlichen Größenordnungen wie im Vorjahr bewegen. Bis Mitte November führten die Beamten der Abteilung 8.116 Atemluft-Tests durch und zeigten 768 Personen an. 55 verweigerten die Kontrolle, 644 wurde die Lenkberechtigung abgenommen.

Die Strafen für Alko-Lenker

Die Strafen für zu viel Alkohol am Steuer sind laut ÖAMTC empfindlich: Ab 0,5 Promille sind mindestens 218 Euro Verwaltungsstrafe fällig, die Höchststrafe liegt bei 3.633 Euro. Beim ersten Mal behält man den Führerschein, bei Wiederholungen ist die Berechtigung für mindestens drei Monate weg. Wer mehr als 0,8 Promille hat, zahlt mindestens 581 Euro, die Höchststrafe beträgt auch hier 3.633 Euro. Die Entziehung der Lenkberechtigung erfolgt erstmalig für vier Wochen, bei Wiederholung für mindestens drei Monate.

Ab 1,2 bis 1,6 Promille sind zumindest 872 Euro zu bezahlen. Die Höchststrafe liegt bei 4.360 Euro und es gibt mindestens drei Monate Entziehung der Lenkberechtigung. Mit 1,6 Promille und darüber drohen Strafen von 1.162 Euro bis 5.813 Euro und eine Entziehung von mindestens vier Monaten. Die gleichen Konsequenzen drohen auch, wenn der Alko-Test verweigert wird.

Nachschulungskosten

Zu den Verwaltungsstrafen und dem Entzug des Führerscheines kommen noch je nach Alkoholisierungsgrad Nachschulungskosten von 480 Euro beziehungsweise bei Alkoholisierung ab 1,2 Promille von 538 Euro. Eine verkehrspsychologische Untersuchung ist jedenfalls unabhängig vom amtsärztlichen Gutachten ab 1,6 Promille fällig und kostet 411 Euro. Für Probeführerschein-Besitzer sowie Lkw- und Busfahrer gilt eine 0,1 Promille-Regelung.

Im Führerschein neu - der gesetzliche Entwurf dazu befindet sich derzeit in der Begutachtung - ist für eine Überschreitung der 0,5-Promille-Grenze bis zu 0,8 Promille zusätzlich eine Vormerkung vorgesehen. Im Wiederholungsfall muss sich dann der Lenker einer so genannten Maßnahme wie zum Beispiel einer Nachschulung oder einem Training unterziehen. Beim dritten Mal soll der Schein für drei Monate entzogen sein. Alle Regeln für mehr als 0,8 Promille würden in Kraft bleiben. (APA)