Panorama
Geldstrafe für liebestollen Fan von Jeanette Biedermann
Wegen Hausfriedensbruchs und Diebstahls
Ein verliebter Fan der Sängerin Jeanette
Biedermann muss 3.600 Euro Geldstrafe für einen ungebetenen Besuch in
ihrer Wohnung zahlen. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verurteilte
den 39-jährigen Mann aus Halle (Sachsen-Anhalt) am Dienstag wegen
Hausfriedensbruchs und Diebstahls. Im Dezember 2003 war der gelernte
Maschinenmonteur über das Dach in die Berliner Wohnung des Stars
eingestiegen, hatte Champagner getrunken und sich in das Bett gelegt.
Bei ihrer Rückkehr fand die 23-Jährige einen Liebesbrief. (APA/dpa)