"Ich habe am 5. September zu Mittag Mohnnudeln gegessen. In der Nacht wurde ich auf der Südosttangente von der Polizei aufgehalten und auf das Kommissariat Favoriten mitgenommen", berichtet der Mann. "Nach einer klinischen Untersuchung durch den Amtsarzt wurde dann eine Harnprobe verlangt, die positiv war", erzählt L. weiter.
Die Folge: Blut wurde ihm ebenso wie der Führerschein abgenommen, die Probe ins Labor geschickt. "Dort wurde mir dann ein paar Wochen später gesagt, das Ergebnis der Blutprobe sei am 5. Oktober an die Exekutive geschickt worden. Bisher habe ich aber noch keine Nachricht bekommen. Wenn ich beruflich auf das Auto angewiesen wäre, wäre ich jetzt wahrscheinlich schon arbeitslos", ist L., der beteuert, noch nie Drogen genommen zu haben, verärgert.
Kein Schadenersatz
Sollte der Bluttest tatsächlich negativ ausfallen, wäre
das der erste Fall in Österreich
seit der Einführung der verpflichtenden Blutabnahme bei
Drogenverdacht im Vorjahr.
Rechtlich gesehen stehen die
Karten für L. aber denkbar
schlecht. Denn für einen
falsch-positiven Befund des
Amtsarztes gibt es nur dann
Schadenersatz, wenn dem
Mediziner schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden
kann, betont Peter Goldgruber
von der Wiener Polizei.
"Was gelegentlich vorkommt, ist, dass Beamte einen Lenker dem Amtsarzt vorführen und dieser keine Beeinträchtigung feststellt", berichtet Goldgruber. "Heuer hatten wir bisher 505 Vorführungen, von den 452 positiv getestet wurden und 40 verweigert haben. Im Vorjahr waren es zu diesem Zeitpunkt 429 positiv Getestete und 70, die verweigert haben."
Die Problematik, dass sich der Amtsarzt irrt und der Führerschein zu Unrecht wochenlang weg ist, ist aber im Gesetz nicht vorgesehen. Wobei Reinhard Fous, Chefarzt der Wiener Polizei, diesen Umstand verteidigt: "Stellen Sie sich den umgekehrten Fall vor, dass die erste Untersuchung eines heroinabhängigen Lenkers kein klares Bild zeigt, der Bluttest später aber schon. Den können Sie auch nicht wochenlang herumfahren lassen", meint Fous.