Sie hatte im vergangenen Mai über eine Untersuchung der Polizei gegen einen Parlamentsabgeordneten berichtet und dabei aus einem Polizeidokument zitiert, das später als "geheim" eingestuft wurde. Dieses "Verbrechen" kann nach einem ungarischen Gesetz von 1976 mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.
Medien
OSZE kritisiert Anklage gegen ungarische Journalistin
Reporterin wegen "Verletzung des Staatsgeheimnisses" angeklagt
Die Organisation für Sicherheit und
Zusammenarbeit in Europa (OSZE) hat in einer Stellungnahme vom
Dienstag die ungarische Justiz wegen einer umstrittenen Anklage gegen
eine Budapester Journalistin kritisiert. Nach Angaben der in Wien
ansässigen Organisation wurde eine Reporterin der renommierten
Tageszeitung "Nepszava", Rita Csik, Anfang November wegen
"absichtlicher Verletzung des Staatsgeheimnisses" angeklagt.
Der OSZE-Beauftragte für die Freiheit der Medien, Miklos Haraszti,
bezeichnete die Anklage in der Stellungnahme als "Bedrohung der
Pressefreiheit" in Ungarn. Bisher sei in dem Land noch niemand nach
diesem Gesetz angeklagt worden. Außerdem sei das von der Journalistin
zitierte Dokument nicht sichtbar als geheim eingestuft worden. Die
Einstufung des Polizeiberichts über den Abgeordneten der
Oppositionspartei Fidesz-Ungarischer Bürgerverband als "geheim" sei
inzwischen außerdem vom obersten Polizeichef des Landes
zurückgenommen worden. (APA/dpa)