Bis spätestens zum Jahresende
Ein Brief mit einem entsprechenden Angebot sei am Vortag an die Firmen versandt worden. Die Frist solle sechs Monate nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) enden. Nach dem bisherigen Stand müssten die deutschen Konzerne, die im Jahr 2000 eine der sechs UMTS-Lizenzen ersteigert hatten, bis spätestens zum Jahresende vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) klagen.
Dem EuGH liegen Verfahren aus Österreich sowie aus Großbritannien vor. Der EuGH muss entscheiden, ob die sechste EU-Mehrwertsteuerrichtlinie auf Mobilfunk-Konzessionsvergaben durch den Staat anwendbar ist. Sollte der EuGH die Fälle annehmen und zu Gunsten der klagenden Mobilfunkfirmen entscheiden, drohen in mehreren europäischen Ländern milliardenschwere Steuerrückerstattungen. Europaweit haben die Telekomkonzerne 2000 und 2001 für UMTS-Lizenzen rund 100 Mrd. Euro ausgegeben. Der Großteil der Summe fiel bei den Lizenz-Versteigerungen in Deutschland und Großbritannien an und floss in die dortigen Staatskassen.
Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Die sechs österreichischen UMTS-Lizenznehmer - Mobilkom Austria, T-Mobile, One, tele.ring, Hutchison und die mittlerweile nicht mehr in Österreich tätige Telefonica - hatten Ende November 2003 - genau drei Jahre nach der Versteigerung der UMTS-Lizenzen und damit kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist - eine Klage gegen die Republik Österreich auf eine 20-prozentige Mehrwertsteuer-Rückerstattung eingereicht.
Das österreichische Finanzministerium argumentierte zuletzt, für die Ausstellung einer Rechnung mit Umsatzsteuer-Ausweis sei es erforderlich, dass die zu Grunde liegende Leistung von einem Unternehmer erbracht werde. Der Staat Österreich sei aber bei der UMTS-Auktion im November 2000 nicht als Unternehmer aufgetreten.
Präzedenzfall in Europa