Im Streit um mögliche Steuer-Rückerstattungen in Milliardenhöhe für den Kauf von UMTS-Mobilfunklizenzen will die deutsche Telekom-Regulierungsbehörde (RegTP) den Unternehmen für Klagen eine längere Frist einräumen. Die Behörde wolle die Verjährungsfrist für Ansprüche auf eine Rückerstattung verlängern, bestätigte ein Sprecher am Mittwoch in Bonn.

Bis spätestens zum Jahresende

Ein Brief mit einem entsprechenden Angebot sei am Vortag an die Firmen versandt worden. Die Frist solle sechs Monate nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) enden. Nach dem bisherigen Stand müssten die deutschen Konzerne, die im Jahr 2000 eine der sechs UMTS-Lizenzen ersteigert hatten, bis spätestens zum Jahresende vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) klagen.

Dem EuGH liegen Verfahren aus Österreich sowie aus Großbritannien vor. Der EuGH muss entscheiden, ob die sechste EU-Mehrwertsteuerrichtlinie auf Mobilfunk-Konzessionsvergaben durch den Staat anwendbar ist. Sollte der EuGH die Fälle annehmen und zu Gunsten der klagenden Mobilfunkfirmen entscheiden, drohen in mehreren europäischen Ländern milliardenschwere Steuerrückerstattungen. Europaweit haben die Telekomkonzerne 2000 und 2001 für UMTS-Lizenzen rund 100 Mrd. Euro ausgegeben. Der Großteil der Summe fiel bei den Lizenz-Versteigerungen in Deutschland und Großbritannien an und floss in die dortigen Staatskassen.

Mehrwertsteuer-Rückerstattung

Die sechs österreichischen UMTS-Lizenznehmer - Mobilkom Austria, T-Mobile, One, tele.ring, Hutchison und die mittlerweile nicht mehr in Österreich tätige Telefonica - hatten Ende November 2003 - genau drei Jahre nach der Versteigerung der UMTS-Lizenzen und damit kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist - eine Klage gegen die Republik Österreich auf eine 20-prozentige Mehrwertsteuer-Rückerstattung eingereicht.

Das österreichische Finanzministerium argumentierte zuletzt, für die Ausstellung einer Rechnung mit Umsatzsteuer-Ausweis sei es erforderlich, dass die zu Grunde liegende Leistung von einem Unternehmer erbracht werde. Der Staat Österreich sei aber bei der UMTS-Auktion im November 2000 nicht als Unternehmer aufgetreten.

Präzedenzfall in Europa

Ein Erfolg der Klage der österreichischen Betreiber würde einen Präzedenzfall in Europa schaffen, weil auch in den anderen Ländern die Betreiber auf Rückzahlung der Mehrwertsteuer klagen würden. In Deutschland haben die UMTS-Lizenzinhaber bisher erfolglos eine Rückerstattung der Umsatzsteuer gefordert, aber wegen hoher Kosten auf eine Klage verzichtet. Das deutsche Finanzministerium hatte es wiederholt abgelehnt, den sechs deutschen UMTS-Lizenzerwerbern 7,5 Mrd. Euro Umsatzsteuer zu erstatten. Dabei argumentiert das Ministerium damit, die Versteigerung der Lizenzen sei nicht umsatzsteuerpflichtig gewesen, da es sich um eine hoheitliche und nicht um eine unternehmerische Tätigkeit handelte. (APA)