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Wer ist Schwerarbeiter und wer nicht? Die Experten der Regierung wollen nun bei einem Tagesverbrauch von 2.000 Kilo-Kalorien die Grenze ziehen.

foto: apa/Nestle Deutschland Ag Pressedien
Wien - Laut einem Bericht des Ö1-Mittagsjournals gibt es erste Fortschritte bei einem noch offenen Regierungs-Vorhaben, der so genannten Schwerarbeiter-Regelung. Diese soll Personen, die mindestens 15 Jahre Schwerarbeit geleistet haben, einen vorzeitigen Pensionsantritt mit geringeren Abschlägen ermöglichen. In einem ersten Entwurf sei nun festgelegt, welche Tätigkeiten als Schwerarbeit und somit als Voraussetzung für die Frühpension gelten sollen. Als Grenze für schwere körperliche Arbeit soll ein Verbrauch von 2.000 Kilo-Kalorien pro Tag gelten.

GÖD: "Auf gutem Weg"

Die GÖD präsentierte Dienstag spät abends auch einen 5-Punkte-Katalog zur Schwerarbeiter-Regelung. Im Sozialministerium hieß es dazu vom Sprecher von Ressortchef Herbert Haupt (F), Gerald Grosz, man sei zwar "auf gutem Weg", und es werde "hart gearbeitet", doch "reif für einen Begutachtungsentwurf" sei die Sache noch nicht.

Die GÖD hatte zuvor erklärt, die Verhandlungen auf Sozialpartnerebene im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz bezüglich Fixierung jener Tätigkeiten, die in Zukunft die Möglichkeit einer Schwerarbeitspension begründen, gingen in die Zielgerade. "Die Tätigkeiten wurden fixiert und werden jetzt den Vollzugsorganen zur Stellungnahme übermittelt", so die GÖD.

Fünf Bereiche

Die fünf Tätigkeitsbereiche wurden demnach folgendermaßen aufgelistet:

1. Schicht- und Wechseldienst, auch während der Nacht (d.h. zwischen 22 Uhr und 6 Uhr), jeweils im Ausmaß von mindestens sechs Stunden und an einer bestimmten Anzahl von Arbeitstagen (diese Anzahl ist noch zu definieren) im Kalendermonat (unregelmäßige Nachtarbeit);

2. Regelmäßige Exposition: Arbeiten unter Hitze oder Kälte im Sinne des NSchG;

3. Schwere körperliche Arbeit im Sinne des Nacht- und Schwerarbeitsgesetz;

4. Tätigkeiten, die Personen mit der Verpflichtung zur berufsbedingten Gefahrenbeseitigung ausführen und dabei regelmäßig einer Gefährdung in hohem Ausmaß der körperlichen Sicherheit (Selbst- oder Fremdgefährdung) ausgesetzt sind.

5. Tätigkeiten in hospiz- oder palliativmedizinischer Betreuung von Schwersterkrankten oder in Betreuung von Pfleglingen mit einem Pflegebedarf zumindest der Stufe 5 nach dem Bundespflegegeldgesetzes.

Weitere möglich

Laut Ö1-Mittagsjournal vom Mittwoch könnten noch weitere Tätigkeiten in diese Liste aufgenommen werden, so die Experten, und außerdem handle es sich lediglich um eine grobe Definition, die konkrete Umsetzung und Grenzziehung.

Die 2.000 Kilo-Kalorien-Grenze

Schwere körperliche Arbeiten sollen dann vorliegen, wenn mindestens 2.000 Kilo-Kalorien pro Tag verbraucht werden. Es werde aber noch ein mühsames Stück Arbeit sein, nachzweisen für welche Tätigkeiten dieser Verbrauch gelte.

Machbarkeitsstudie

Mit einer Machbarkeits-Studie sollen Mitarbeiter der Pensions-, Unfall- und Sozialversicherungen sowie Arbeits- und Sozialrichter überprüfen, inwieweit diese Regelung umsetzbar und auch kontrollierbar sei. Denn eine genaue Definition sei notwendig, um eine rechtliche Sicherheit zu gewährleisten, damit wirklich jeder - zumindest grob - abschätzen kann, ob er Schwerarbeit geleistet hat. (red/APA)