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Kontrollsysteme anhand von Körpermerkmalen wie Fingerabdruck, Gesichts- oder Iriserkennung sind wegen hoher Fehlerquoten immer noch ein mühsamer Prozess

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Überblick über biometrische Daten zur Personen-Identifikation, die sich für die Speicherung auf Chips in Reisedokumenten eignen

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Wien/Brüssel - Die Innenminister der EU-Staaten werden sich am Freitag politisch darauf einigen, dass EU-weit neue Richtlinien für die Ausstellung von Pässen gelten werden (DER STANDARD berichtete). Laut Innenministerium muss im Pass bis Ende 2006 ein digital erfasstes Bild des Passinhabers sein - das gewohnte Foto bleibt erhalten. Bis 2007/08 kommt ein digital erfasster Fingerabdruck dazu - bisher blieb dies freigestellt. Vorbehalte gab es zuletzt noch von Finnland, den Niederlanden und Österreich. Mit der Zustimmung durch Innenminister Ernst Strasser (V) ist der Weg nun frei.

Fingerabdruck und Passbild

Für Bürger bedeutet dies, dass sie künftig bei der Ausstellung eines neuen weinroten Passes - und die Farbe wird gleich bleiben - einen Fingerabdruck abgeben müssen. Dieser wird digitalisiert und auf einem Chip im Pass abgespeichert; dort ist auch das digitalisierte Foto drauf. Der Fingerabdruck selbst ist im Pass nicht zu sehen.

Die alten Pässe (ohne Fingerabdruck oder "grüne" Pässe) bleiben gültig, versichert man im Innenministerium.

Beim neuen Pass ist mit höheren Produktionskosten zu rechnen. Ob diese Kosten den Bürgern weiterverrechnet werden, ist noch unklar. (apa,aw, DER STANDARD Printausgabe 1.11.2004)