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Geht es nach Peter Pilz, müsste Michael Ramprecht die Bundesbeschaffungs GmbH verlassen - und zwar sofort.

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Im Kaufanbot für eine Wohnung wurde von Michael Ramprecht handschriftlich bestätigt, eine Provision von 10.500 Euro erhalten zu haben. Für Grünen-Mandatar Peter Pilz ein Indiz, dass Ramprecht als Makler aufgetreten sei. Die ausgewiesene Firma ist erst in Gründung.

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Wien - Der Grünen-Abgeordnete Peter Pilz erhebt schwere Vorwürfe gegen einen ehemaligen Kabinettsmitarbeiter von Finanzminister Karl-Heinz Grasser und nunmehrigen Chef der Bundesbeschaffungs GmbH, Michael Ramprecht.

Unter dem Firmennamen Ramprecht & Partner Immobilien sei ein Inserat für eine Wohnung in Wien-Döbling geschalten worden und von Ramprecht an den Käufer samt Besichtigungstermin, Kaufpreisverhandlung sowie Provisionsentgegennahme vermittelt worden.

Verdacht der unbefugten Ausübung des Immobiliengewerbes

Weder gebe es aber diese Firma, sagt Pilz, noch sei Ramprecht oder seine Frau Caroline, die auf dem Firmenpapier aufscheine, im Besitz einer Maklerkonzession. Die Gewerbebehörde habe ein Verfahren wegen des "Verdachts der unbefugten Ausübung des Immobiliengewerbes" eingeleitet - vorerst aus formalen Gründen gegen Frau Ramprecht, so Pilz.

Das Verfahren werde aber sicher auf Michael Ramprecht ausgeweitet, meint Pilz, da dieser ja offensichtlich als der Makler aufgetreten sei. Er fordert von Grasser die fristlose Entlassung Ramprechts. Die Bundesbeschaffungs GmbH ist im Eigentum des Bundes, zuständig ist das Finanzministerium.

Ministerium: "No Comment"

Das Ministerium wollte den Sachverhalt nicht kommentieren. Ramprecht weist den Vorwurf entschieden zurück. Er habe nie und wolle auch niemals das Maklergewerbe ausüben. Er habe lediglich seiner Frau wegen eines Terminproblems ausgeholfen.

Diese sei "seit Längerem" als Maklerin unselbstständig tätig, wolle sich nun aber selbstständig machen. Eine entsprechende Firma sei "in Gründung". Die Konzession habe ein Firmenpartner. Ramprecht: "Die Sorgen von Herrn Pilz möchte ich haben. Wenn ich meiner Frau, mit der ich 27 Jahre zusammen bin, nicht mehr in einer Ausnahmesituation aushelfen darf, dann wandere ich aus."

Auch habe er keine Preisverhandlung geführt, die Provision nur in neuerlicher Vertretung seiner Frau vom Käufer entgegengenommen und sich nie als Makler ausgegeben, sondern sofort als Chef der Bundesbeschaffung vorgestellt. Wie immer gilt die Unschuldsvermutung. (Michael Bachner, DER STANDARD Printausgabe, 18.11.2004)