Wien - Die Pensionsreformen seit 2000 haben mit der Erhöhung der Abschläge für Frühpensionen zu kontinuierlich geringer werdenden Pensionshöhen geführt. Die Arbeiterkammer bringt als Vergleich einen Mann, der mit 62 Jahren in Pension geht und 43 Versicherungsjahre aufweist.

Bis zur Pensionsreform 2000 hätte - trotz Abschlägen von damals zwei Prozent für jedes Jahr vor dem 65. Lebensjahr - dieser Mann seine volle Pension von 80 Prozent (bei Pensionsantritt 2004 seiner besten 15 Jahre und 4 Monate) genießen können. Mit der Reform 2000 und der Erhöhung der Abschläge von zwei auf drei Prozentpunkte gab es ein relativ geringes Absacken um 3,75 Prozent für den Frühpensionisten (77 Prozent statt 80 Prozent seiner unveränderten Bemessungsgrundlage).

Wäre die betreffende Person nach der Pensionsreform 2003 im Jahr 2004 mit 43 Beitragsjahren und 62 Jahren in die Frühpension gegangen, hätten ihr nur mehr 69,92 Prozent einer geringeren Bemessungsgrundlage (die besten 16 Jahre) gebührt. Insgesamt ergibt sich daraus ein Verlust von 10 Prozent, was dem mit der Pensionsreform 2003 eingezogenen Verlustdeckel entspricht. Zusätzlich kommt es zu einer weiteren Kürzung durch den Entfall der ersten Pensionsanpassung.

Im Rahmen der Pensionsharmonisierung und der damit einhergehenden nachträglichen Abänderung der Pensionsreform 2003 ist nunmehr eine Absenkung des Verlustdeckels auf anfangs (2004) 5 Prozent vorgesehen. Dadurch reduziert sich der Verlust bei Pensionsantritt 2004 von 10 Prozent auf 5 Prozent plus der Kürzung durch die entfallende Anpassung.

Deutlich schlechter sieht es jedoch für die derzeit Anfang bis Mitte 50-jährigen Männer aus. Ein Mann, der im Jahr 2016 im Alter von 62 Jahren mit den vergleichbaren 43 Beitragsjahren die dann als "Korridor" bezeichnete Frühpensionsmöglichkeit in Anspruch nimmt, würde - nimmt man den Anpassungsverlust (einmaliges Aussetzen der Pensionserhöhung) dazu - auf weniger als 80 Prozent jenes Wertes kommen, den es vor der Pensionsreform 2003 gegeben hätte. Es gibt zwar von 2004 bis ab 2024 einen steigenden Verlustdeckel von fünf bis zehn Prozent, doch ist neu, dass die Korridorabschläge nicht von diesem Deckel erfasst werden. Das heißt, die Korridorabschläge von drei mal 4,2 Prozent - also 12,6 Prozent - kämen in diesem Fall noch zu dem dann gültigen Verlustdeckel (2016 bei rund acht Prozent) dazu. Die Verluste würden 19,6 Prozent ausmachen, mit dem Anpassungsverlust sogar mehr als 21 Prozent. Gegenüber der Rechtslage vor 2000 würde sich damit sogar ein Verlust von fast 25 Prozent ergeben. Das heißt, jemand der bei gleichen Eckpunkten - 62 Jahre, 43 Beitragsjahre - bis 2000 in Frühpension gegangen ist und beispielsweise damals 1.000 Euro Bruttopension erhalten hätte, würde 2016 nur mehr etwas über 750 Euro erhalten.

Nachfolgend eine Aufstellung:
Rechtslage

vor 100 Prozent Abschläge zwei Prozentpunkte, aber sie PR 2000 werden nicht wirksam, weil die Steiger- ungsbeträge von 2,0 Pr. nach 43 Jahren 86 Prozent betragen - minus 3 mal 2,0 Abschläge macht 80 Prozent der Bemes- sungsgrundlage(der besten 15 Jahre und 4 Monate) = Maximalwert

PR 2000 96,25 Prozent Abschläge drei Prozentpunkte - Von den 86 Prozent werden nun neun Prozentpunkte abgezogen, macht 77 Prozent der Bemes- sungsgrundlage - und von den 80 Proz. sind das 96,25)

PR 2003 86,63 Prozent Abschläge 4,2 Prozent jährlich, sind minus 12,6 Pr. - 43 Jahre mit gemindertem Steigerungs-faktor von 1,96 Prozent macht 84,28, allerdings begrenzt mit 80 Prozent davon 12,6 Prozent abgezogen macht 69,96 Prozent einer reduzierten Bemessungsgrund- lage (beste 16 Jahre) - Verlustbegrenzung 10 Prozent ergibt 90 Prozent der Pension vor der PR 2003. 90 Prozent von 96,25 Pr. sind 86,63 Prozent

PR 2003 modifiziert/Harmonisierung 91,44 Prozent Verlustdeckel reduziert von 10 auf 5 Pr. (95 Prozent von 96,25 Pr. sind 91,44 Pr.)

2016 77,39 Prozent Abschläge 4,2 Prozent jährlich, sind minus 12,6 Pr. - 43 Jahre mit gemindertem Stei- gerungsfaktor von 1,78 Prozent macht 76,54 Prozent der deutlich gekürzten Bemessungs- grundlage (beste 28 Jahre) Verlustdeckel 2016 von 8 Prozent - daher vorerst 92 Pr. der Pension vor der PR 2003 - davon 12,6 Prozent abgezogen macht 80,4 Prozent der Pension vor der PR 2003 - Und 80,4 Prozent von 96,25 Prozent ergibt 77,39 Prozent

(APA)