Wien - Die HacklerInnenregelung wird nicht 2010, sondern erst
2015 auslaufen. Allerdings wird es von 2011 bis 2015 eine
"Abflachung" beim Pensionsantrittsalter für "Hackler" geben. Gilt ein
Antrittsalter für diese Gruppe nach 45 Versicherungsjahren für Männer
und 40 für Frauen von 60 bzw. 55 Jahren, gibt es ab 2011 einen
Anstieg um ein halbes Jahr, also auf 55,5 Frau/60,5 Mann. 2012 steigt
das Pensionsantrittsalter dann weiter auf 56/61 und danach pro Jahr
um ein Jahr, bis es 2015 59 Jahre für Frauen und 64 Jahre für Männer
erreicht hat.
Laut Regierung wird die Maximaleinbuße bei Auslaufen der
Hacklerregelung 2015 bei 7,5 Prozent liegen.
Bisherige Regelung
Die erste "HacklerInnen"-Regelung trat 2000 in Kraft. Sie galt für
Männer bis zum Jahrgang Oktober 1945 und für Frauen bis Oktober 1950.
Diese Personen unterliegen nach 45 bzw. 40 Versicherungsjahren nur
zweiprozentigen Abschlägen für jedes Jahr Pensionsantritt vor dem
65./60. Lebensjahr. Für die Männer, die zwischen November 1945 und
Dezember 1946 geboren wurden sowie für Frauen mit Geburtsdatum
zwischen November 1950 und Dezember 1951 gelten aber schon
dreiprozentige Abschläge, gedeckelt mit 10,5 Prozent. Die
"HacklerInnen-Regelung II" wiederum sieht vor, dass Männer der Jahrgänge
Jänner 1947 bis Juni 1948 und Frauen von Jänner 1952 bis Juni 1953
ebenfalls mit drei Prozent Abschlägen maximal pro Jahr in Frühpension
gehen können.
Nun gilt:
Bei den Steigerungsbeiträgen gibt es für die "HacklerInnen" folgende
Regelungen: Jene "HacklerInnen", die bis Ende 2007 in Pension gehen,
unterliegen noch dem alten Steigerungsbetrag von zwei Prozent. 2008
erfolgt dann die Reduktion auf 1,95 Prozent, 2009 auf 1,9 Prozent,
2010 auf 1,85 Prozent und ab 2011 gelten dann wie bei allen anderen
Steigerungsbeträge von nur mehr 1,78 Prozent. (APA)