- Nach einem Urteil des Hamburger Landgerichts muss die Suchmaschine Excite http://www.excite.de das so genannte Keyword Advertisement einstellen. Excite hatte drei Markennamen der Kosmetikfirma Estée Lauder Companies an die Versandfirma iBeauty verkauft. http://www.ibeauty.com Bei Eingabe der Namen seien diese als Schlüsselwörter direkt mit der Einblendung eines Werbebanners von iBeauty gekoppelt gewesen. Außerdem waren die Marken in den Banner integriert. Dies sei wettbewerbswidrig, stellte das Gericht fest. Das Urteil ist anfechtbar. Ähnliche Fälle sind in den USA und Frankreich anhängig. In Großbritannien fällt unterdessen Ende März der Startschuss für interaktive Werbung. Auf der digitalen Plattform des Pay TV-Anbieters BSkyB http://www.bskyb.com wird ein Spot über eine Hühnersuppe zwischen zwei Spielfilmen laufen. Wer das Produkt des Lebensmittelkonzerns Unilever kaufen will, kann dies direkt via Fernbedienung tun. Auf dem Bildschirm erscheint ein Symbol, dass bei Anklicken direkt auf eine Homepage des Herstellers Chicken Tonight führt. Dort kann die Lieferung von Suppen, Gutscheinen oder Informationsmaterial von ausgewählten Supermärkten in Auftrag gegeben werden. (pte/w&v)