Wien - Nachdem ihr Warnstreik vom 3. November wirkungslos
blieb, setzen die Richter und Staatsanwälte nun eine
"Notwehrmaßnahme": Im ersten Halbjahr 2005 werden durchschnittlich
eine Woche pro Monat an allen Gerichten - Bezirks-, Landesgerichte,
Oberlandesgericht, Oberster Gerichtshofs - keine Verhandlungen und
Vernehmungen durchgeführt.
"Kein Streik"
Dies ist aber kein Streik - denn die Richter und Staatsanwälte
werden diese Zeit nutzen, um Urteile auszufertigen, "damit kein
Urteils-Rückstau entsteht", erklärte Gewerkschaftsvorsitzender Klaus
Schröder am Donnerstag. Folge dieser Maßnahme wird eine Verlängerung
der Verfahrensdauer sein.
Deutliche Verlängerung der Verfahrensdauer
"Durch ihre restriktive Haltung gegenüber den berechtigten
Forderungen der Richter und Staatsanwälten hat die Regierung ihre
politische Erklärung, die Verfahren weiter verkürzen zu wollen,
selbst konterkariert", meinte Schröder. Er rechnet mit einer
deutlichen Verlängerung der Verfahrensdauer im Zivil- und
Strafrechtsbereich - "entsprechend der personellen Unterdotierung der
Gerichte und Staatsanwaltschaften".
Personalnot
Die Standesvertretungen weisen schon lange auf die - durch
Planstelleneinsparungen und erhöhten Anfall verursachte - Personalnot
hin. Für 2005 haben sie 150 Posten gefordert - und diese Forderung
mit einem Warnstreik am 3. November unterstrichen. Danach hoffte man,
in weiteren Gesprächen wenigstens noch einen Kompromiss zu
erreichen. "Nachdem das nicht gelungen, aber der Arbeitsanfall
einfach zu viel ist und die Frau Ministerin bereits die
Disziplinarkeule geschwungen hat", habe man nun einen Weg gewählt, um
den bereits angefallenen Rückstand aufzuarbeiten und künftig zu
verhindern.
(APA)