Wien - Nachdem ihr Warnstreik vom 3. November wirkungslos blieb, setzen die Richter und Staatsanwälte nun eine "Notwehrmaßnahme": Im ersten Halbjahr 2005 werden durchschnittlich eine Woche pro Monat an allen Gerichten - Bezirks-, Landesgerichte, Oberlandesgericht, Oberster Gerichtshofs - keine Verhandlungen und Vernehmungen durchgeführt.

"Kein Streik"

Dies ist aber kein Streik - denn die Richter und Staatsanwälte werden diese Zeit nutzen, um Urteile auszufertigen, "damit kein Urteils-Rückstau entsteht", erklärte Gewerkschaftsvorsitzender Klaus Schröder am Donnerstag. Folge dieser Maßnahme wird eine Verlängerung der Verfahrensdauer sein.

Deutliche Verlängerung der Verfahrensdauer

"Durch ihre restriktive Haltung gegenüber den berechtigten Forderungen der Richter und Staatsanwälten hat die Regierung ihre politische Erklärung, die Verfahren weiter verkürzen zu wollen, selbst konterkariert", meinte Schröder. Er rechnet mit einer deutlichen Verlängerung der Verfahrensdauer im Zivil- und Strafrechtsbereich - "entsprechend der personellen Unterdotierung der Gerichte und Staatsanwaltschaften".

Personalnot

Die Standesvertretungen weisen schon lange auf die - durch Planstelleneinsparungen und erhöhten Anfall verursachte - Personalnot hin. Für 2005 haben sie 150 Posten gefordert - und diese Forderung mit einem Warnstreik am 3. November unterstrichen. Danach hoffte man, in weiteren Gesprächen wenigstens noch einen Kompromiss zu erreichen. "Nachdem das nicht gelungen, aber der Arbeitsanfall einfach zu viel ist und die Frau Ministerin bereits die Disziplinarkeule geschwungen hat", habe man nun einen Weg gewählt, um den bereits angefallenen Rückstand aufzuarbeiten und künftig zu verhindern. (APA)