Der Hackler mit hohem Verlust
Laut Berechnungen der Arbeiterkammer kann es trotz der letzten Änderungen immer noch zu hohen Verlusten für Menschen mit langen Versicherungszeiten kommen. Grund: die zusätzlichen Korridorabschläge.
Ein heute 50-jähriger Schlossermeister geht am 1. November 2016 mit 62 Jahren in Pension. Er hat 46 Versicherungsjahre. Nach altem Pensionsrecht (Stand 31. 12. 2003) bekäme er 1224 Euro Pension pro Monat. Nach neuem Recht bleiben ihm nur 984,19 Euro. Statt der besten 17 Jahren werden die besten 28 Jahre als Bemessungsgrundlage gezählt. Dazu kommt ein 12,6-prozentiger Abschlag, weil er den Pensionskorridor nutzt. Ginge er erst mit 65 in Pension, bekäme er 1122 Euro Pension.
Die Akademikerin mit Teilzeitjahren
Frauen mit Teilzeitjahren aufgrund von Kindererziehung sind nicht die Gewinner der Harmonisierung. Vor allem, wenn sie vor 65 in Pension gehen. Eine heute 32-jährige Werbefachfrau geht mit 62 mit 40 Versicherungsjahren am 1. 12. 2034 in Pension. Ihre Pension wird zu einem Viertel aus der Altpension, zu drei Vierteln aus der Kontopension berechnet. Sie hat studiert, zwei Kinder und arbeitete zwölf Jahre Teilzeit. Ab 45 hatte sie ein Einkommen über der Höchstbeitragsgrundlage. Nach altem Pensionsrecht bekäme sie 1985 Euro, nach neuem Recht bleiben ihr 1637 Euro. Grund: Abschläge, weil sie 2034 vor dem dann auch für Frauen geltenden Regelpensionsalter von 65 Jahren in Pension geht.
Akademikerin, geb. 1972, Studium bis zum 23 Lebensjahr, 2 Kinder, erstes Kind mit 28 Jahren, zweites Kind mit 30 Jahren, Teilzeit bis zum vollendetem 10. Lebensjahr des jüngeren Kindes, ab 45 Einkommen über der HBGL.
Pensionsantritt am 1.12.2034 mit 62 Jahren bei 40 Versicherungsjahren: (ab 2033 beträgt das Regelpensionsalter der Frauen 65 Jahre)
Die Ursache für die Kürzung von 2.248,- auf 1.985,- (jeweils Rechtslage 2003) trotz 2 Jahre längerer Beschäftigung besteht darin, dass bei einem Pensionsantritt mit 62 im Jahr 2034 auch bei Frauen ein Abschlag für 3 Jahre zur Anwendung kommt (Regelpensionsalter 65).
Ergebnisse: Das Pensionsniveau für eine Frau mit dem angenommenen Erwerbsverlauf vermindert sich von 2004 bis 2034 um ca. 30%.
Die Verminderung von € 2.248,- auf € 1.985,- wäre auch ohne Pensionsreform 2003 und ohne Harmonisierung eingetreten; sie resultiert allein aus der Anhebung des Regelpensionsalters von 60 auf 65 Jahre und der damit verbundenen Konsequenz, dass bei einem Pensionsantritt mit 62 Jahren Abschläge gerechnet werden.
Die Verminderung von € 1.985,- auf € 1.637,- resultiert einerseits aus der zu geringen Bewertung der Kindererziehungszeiten und dem steigenden Einkommensverlauf, andererseits aus den im „Altrecht“ vorgesehenen „doppelten“ Korridorabschlägen.
Hinzu kommen 2% dauerhafter Pensionsverlust aufgrund des Wegfalls der ersten Pensionsanpassung.
Frauen mit Teilzeitjahren aufgrund von Kindererziehung sind daher keinesfalls die Gewinner der Harmonisierung, sondern die Verlierer. Eine bessere Anrechnung von Kindererziehungszeiten ist unbedingt erforderlich, um auch für Frauen halbwegs lebensstandardsichernde Pensionen zu gewährleisten.
Der Lehrling mit Ambitionen
Auch für Menschen mit konstanter Erwerbsbiografie bringt die Harmonisierung Verluste – vor allem, wenn sie in Saisonbetrieben arbeiten und vor 65 in Pension gehen wollen.
Ein heute 17-jähriger Kochlehrling beispielsweise arbeitet bis zum 37. Lebensjahr in Saisonbetrieben und ist im Schnitt zwei bis drei Monate pro Jahr arbeitslos, dann wechselt er in eine feste Anstellung, wird Chef de partie, dann stellvertretender Küchenchef (Einkommen 2350 Euro). Wenn er mit 62 Jahren nach 47 Versicherungsjahren seine Korridorpension in Anspruch nimmt, hätte seine Pension nach altem Recht 1527 Euro betragen. Nach neuem Recht bekommt er 12,6 Prozent Abschläge und nur 1235 Euro.
Die klassische "Working Mami"
Auch Frauen, die früh zu arbeiten beginnen, ihre Arbeit wegen der Kindererziehung unterbrechen und erst später wieder voll arbeiten und besser verdienen, bekommen – trotz der besseren Bewertung der Kindererziehungszeiten – nicht mehr Pension.
Eine heute 34-jährige Sachbearbeiterin, die mit 19 zu arbeiten begonnen hat, mit 23 ihr erstes, mit 25 ihr zweites Kind bekam, vier Jahre zu Hause blieb, dann bis 39 Teilzeit arbeitete, geht mit 62 Jahren am 1. 1. 2033 in Pension. Nach alter Rechtslage bekäme sie 1181 Euro, nach neuer nur 938 Euro. Schlagend wird bei ihr vor allem die Bewertung von Kindererziehungszeiten mit 1350 Euro sowie die 13-jährige Teilzeitphase.
Die verspätete Karrierefrau
Das größte Problem für Akademikerinnen (und Akademiker) ist nach wie vor, die erforderlichen 45 Beitragsjahre zu erwerben.
Eine heute 33-jährige Betriebswirtin etwa, die zuerst geringfügig beschäftigt zu arbeiten begann, ihr Studium nachholte und erst seit dem Jahr 2002 eine fixe Anstellung bekam, macht in Folge Karriere und verdient ab dem 40. Lebensjahr über der Höchstbeitragsgrundlage. Sie geht mit 65 Jahren am 1. 12. 2036, wie vorgeschrieben, in Pension – sie hat aber nur 37 Beitragsjahre. Nach alten Recht bekäme sie 2165 Euro, nach neuem Recht aber nur 1888 Euro. Damit muss sie laut AK-Berechnungen einen Verlust von 12,8 Prozent hinnehmen.
Geboren im November 1971. Matura 91, danach zwei Jahre nebenbei teilzeitbeschäftigt mit geringem Einkommen, ab 96 geringfügig beschäftigt, nicht pensionsversichert bis 2001, danach ein Jahr Immobilienmaklerin (ohne fixe Anstellung € 750,- brutto). Seit Ende 2002 in Pharmabranche fix angestellt mit 2.000 brutto.
Annahmen für weiteren Verlauf: Schließt ihr Studium demnächst ab, wechselt dann in besser bezahlten Job € 2.700,- brutto, bleibt kinderlos und "macht Karriere" mit Anfang 40 übersteigt ihr Einkommen die HBGL, geht mit 65 in Pension, für eine Korridorpension (frühestens ab 62) fehlen ihr die erforderlichen Versicherungsjahre. Ihr Einkommen am Ende ihrer Berufskarriere liegt mit rund € 4.060,- deutlich über der Höchstbeitragsgrundlage.
Ergebnisse: Pensionsantritt mit 65 am 1.12.2036, bis dahin hat sie bei künftig durchgehenden Versicherungsverlauf knapp 37 Beitragsjahre erworben.
Die Pensionskürzung beträgt mtl. € 277,- (-12,8%) (Quelle: Arbeiterkammer)