Im von ÖVP und FPÖ ausgehandelten Gesetzesentwurf finden sich insgesamt dreizehn Delikte, deren Begehung im Führerscheinregister vermerkt wird. Wer innerhalb von zwei Jahren die zweite Vormerkung bekommt, muss zusätzlich zu anderen Strafen eine Nachschulung absolvieren. Beim dritten Delikt ist der Schein weg.
An der Auswahl der Delikte und der geplanten Umsetzung gibt es aber Kritik von mehreren Seiten: Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) und der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) fordern beispielsweise, mehr Vergehen (etwa die Missachtung der Gurtenpflicht oder alle Arten von Geschwindigkeitsübertretungen) vormerkpflichtig zu machen.
Zusätzliches Problem aus Sicht des KfV: Die Beamten können selbstständig festlegen, welche Art von Nachschulung ein ertappter Lenker absolvieren muss. "Das könnte dazu führen, dass ein Alkofahrer nur einen Erste-Hilfe-Kurs besuchen muss", fordert KfV-Direktor Othmar Thann eine verbindliche Regelung.