Wien - Die Banken liegen mit der Finanzmarktaufsicht wegen der geplanten Mindeststandards für das Kreditwesen (MKS) seit längerem mit der Finanzmarktaufsicht (FMA) im Clinch. Nun liegt laut Michael Ikrath, Generalsekretär des Sparkassenverbandes, ein brisantes Gutachten des Verfassungsrechtlers Bernhard Raschauer vor, heißt in einem Bericht der "Presse" in ihrer Montags-Ausgabe. Demnach agiere die FMA im gesetzlosen Raum.

"Charakter einer Verordnung"

Die MKS umfassen insgesamt mehr als 100 Punkte mit Standards für die Organisation, die Abwicklung und das Risikomanagement des Kreditgeschäfts. Die Bankbranche sieht in den neuen Vorschriften eine "Überregulierung", die das Kreditgeschäft behindert und verteuert. Laut Raschauer fehlt aber den MKS auch die gesetzliche Basis. Sie haben nach Auffassung des Verfassungsrechtlers den Charakter einer Verordnung. Die FMA, die zwar zum Verantwortungsbereich des Finanzministeriums gehört, aber eine weisungsfreie Behörde ist, sei für derartige Verordnungen mangels gesetzlicher Basis nicht legitimiert, sie verstoße gegen das Legalitätsprinzip. Die MKS müssten daher vom Höchstgericht aufgehoben werden.

Parlaments-Hearings vorgeschlagen

Die FMA unterliegt derzeit keiner parlamentarischen Kontrolle. Ikrath, der als VP-Abgeordneter dem Nationalrat angehört, schlägt vor, dass die FMA-Führung - ähnlich wie das bereits die Notenbankführung tut - künftig einmal pro Halbjahr einen Bericht an den parlamentarischen Finanzausschuss macht und sich dort einem Hearing stellt.

Abgesehen von der Frage nach der juristischen Grundlage wurden den MKS nach Gesprächen mit den Geldinstituten bereits mehrere "Giftzähne" gezogen, heißt es in dem Bericht weiter. Einige, für kleinere Institute undurchführbare Bestimmungen, die teilweise gegen Bankwesen- und Aktiengesetz verstoßen hätten und wohl ebenfalls ein Fall für die Höchstrichter geworden wären, wurden fallen gelassen.

Anhebung der Eigenmittel-Grenze gefordert

Institute unter einer Eigenmittelerfordernis von 30 Mio. Euro sind von den MKS nun ausgenommen. Ikrath fordert, dass die Grenze auf 50 Mio. Euro angehoben wird. Die MKS sollten außerdem nur Empfehlungscharakter haben und erst Anfang 2007, parallel mit Basel II umgesetzt werden müssen. (APA)