Wien - Die IG-Architektur - eine unabhängige Plattform für
Architekturschaffende - plant am kommenden Freitag (26.11.) eine
Reihe von Veranstaltungen, mit denen gegen das neue
Ziviltechnikergesetz (ZTG) protestiert werden soll. Mit der in
Vorbereitung befindlichen Novelle wird nach Ansicht der IG der "in
Europa einmalig restriktive Berufszugang" im Architekturbereich noch
verschärft. Nach einer "aktionistischen Protestkundgebung vor der
Bundeskammer der Architekten" (17 Uhr, 4., Karlsgasse 9) findet ein
Pressegespräch und eine Informationsveranstaltung mit internationalen
Gästen im Semper Depot statt, bei denen Vergleichsmodelle aus anderen
Ländern präsentiert werden sollen.
Berufszugang für Architekten teuer und formal schwierig bis unmöglich
Der Berufszugang für Architekten sei "nachweislich nicht nur
besonders teuer, sondern formal auch schwierig bis unmöglich", so die
IG-Architektur in einer Aussendung. "Konsequenz ist der sukzessive
Ausschluss des heimischen Nachwuchses vom Markt." Gefordert wird ein
"Berufszugang für AbsolventInnen entsprechend der wirtschaftlichen
Realität des Berufsstandes", ein "gerechtes Beitragssystem zur
Sozialversicherung für ArchitektInnen", das "Ende der zwangsweisen
Doppelversicherungen", "keine Ausgrenzung vom Markt für
ArchitektInnen mit ruhender Befugnis" sowie "eine zeitgemäße
gesetzliche Grundlage für die Berufsausübung".
Benachteiligung von österreichischen Absolventen
In einem offenen Brief an den Präsidenten der Bundeskammer der
Architekten und Ingenieurkonsulenten Robert Krapfenbauer hat die
IG-Architektur am vergangenen Freitag konkrete Kritikpunkte
vorgebracht. Um die geortete Benachteiligung von Österreichern
gegenüber Absolventen aus EU-Ländern zu beseitigen, wird die
Einführung eines Stufenmodells vorgeschlagen, bei der der Status
eines Planers nach EU-Vorbild neu eingeführt wird. Der Status des
Ziviltechnikers soll unangetastet bleiben. Außerdem sollen die
Regelungen für die Wiederaufnahme der Tätigkeiten bei "ruhender
Befugnis" sowie einige unscharfe Formulierungen geändert werden.
Kritik gibt es auch gegen das im Vorjahr novellierte
Ziviltechnikerkammergesetz (ZTKG), nach dem viele Planer mit der
Wohlfahrtseinrichtung der Kammer und der gewerblichen Pension
gleichzeitig in zwei Pensionssysteme einzahlen müssen. (APA)