Salzburg - Rund 15 Jahre, nachdem das Bautreuhand-WEB-Immag-Imperium zusammengebrochen ist, startete diesen Montag am Landesgericht Salzburg der bis dato größte Zivilprozess der Zweiten Republik.

Über 3200 geschädigte Anleger klagen die Salzburger Sparkasse Bank AG auf Schadenersatz. Eigentümerin der Sparkasse ist die Erste Bank. Die Forderungen betragen insgesamt über 127 Millionen Euro.

Die Ansprüche der Geschädigten hat der Verein für Konsumentenschutz im Auftrag des Sozialministeriums in Form von Sammelklagen geltend gemacht. Bereits im Sommer vergangenen Jahres wurden in einem Strafprozess drei ehemalige Sparkassenmanager wegen Beihilfe zur Untreue - nicht rechtskräftig - verurteilt.

Die Beschuldigten hätten von den kriminellen Handlungen der WEB-Manager gewusst und wären über die zur Vortäuschung der Liquidität praktizierten "Verrechnungsräder" zwischen den unzähligen Teilgesellschaften informiert gewesen.

Verrechnungsräder

Diese "Verrechnungsräder" über die Konten der Sparkasse als Hausbank des WEB-Imperiums stellen jetzt eines der Hauptargumente der Klägerseite dar. Damals seien bis zu 1,7 Milliarden Schilling - also über 123,5 Millionen Euro - an einem Tag im Kreis geschickt worden. Die Sparkasse habe die Genehmigung erteilt, diese Operationen durchzuführen.

Zweites Kernargument der Klägergemeinschaft ist das so genannte Bankenmoratorium Mitte der 80er-Jahre: Seit Mitte der Siebzigerjahre vertrieb die Salzburger WEB-Gruppe "Hausanteilscheine". Der Gewinn blieb aus, stattdessen wurde die WEB zahlungsunfähig.

50 Millionen Euro Schulden

Die Schulden bei den drei größten Gläubigerbanken beliefen sich auf umgerechnet rund 50 Millionen Euro. Gemeinsam mit Politik und Banken wurde ein Sanierungskonzept erstellt, das den weiteren Verkauf von Hausanteilscheinen erst ermöglichte.

Aus Sicht der Anlegeranwälte habe die Sparkasse damals bereits gewusst, dass die WEB konkursreif sei. Auffallend ist, dass nur die Sparkasse und nicht auch die ebenfalls involvierten Geldinstitute - Landeshypo und Raiffeisenverband Salzburg - geklagt werden.

Begründung: Nur bei der Sparkasse sehe man genügend juristische Argumente, zivilrechtliche Haftung durchzusetzen. (neu, DER STANDARD Printausgabe, 23.11.2004)