Das Bundesgesetz über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten (Emissionszertifikatgesetz - EZG) ist bereits am 1. Mai 2004 in Kraft getreten. Darin war vorgesehen, dass die Zuteilungsverordnung, aufgrund derer die Industrieunternehmen ihre Rechte zum Ausstoß von Kohlendioxid erhalten sollten, bis zum 30. September erlassen wird.
Ab 1. Jänner 2005 sollten dann Unternehmen, die mehr CO2 ausstoßen wollen, als ihnen zugeteilt wurde, zusätzliche Emissionszertifikate auf dem freien Markt erwerben. Verkaufen würden jene Unternehmen, die ihre Rechte nicht oder nicht vollständig benötigen. Durch eine knappe Zuteilung von Emissionszertifikaten will Österreich sein Kioto-Ziel einer 13-prozentigen Reduktion des CO2-Ausstoßes bis 2010 zumindest annähernd erfüllen.
Noch am 9. November musste das EZG erstmals novelliert werden, weil die EU-Kommission die Umsetzung der entsprechenden Richtlinie (2003/87/EG) beanstandet hatte. Selbst auf seiner Webseite räumt das Umweltministerium auf die Frage eines Staatsbürgers treuherzig ein: "Österreich ist bei der Erstellung des EZG zur Umsetzung der Emissionsrichtlinie kein Vorreiter."
Verordnung fehlt
Nun aber wird die Zeit wirklich knapp. Immer noch fehlt die zentrale Verordnung, mit der die Gesamtzahl der Emissionszertifikate sowie die Zuteilung dieser Zertifikate auf die Tätigkeitsgebiete der betroffenen Unternehmen festgelegt wird.
Laut Ministerium soll sie noch diese Woche beschlossen werden. Erst nach ihrem Inkrafttreten können die Zertifikate per Bescheid den in Österreich etwa zweihundert betroffenen Anlagen zugeteilt werden.
Unklar ist, was für Auswirkungen Anfechtungen der Verordnung und der Bescheide auf die Zuteilung haben werden. Unklar ist offenbar auch, wann die betroffenen Unternehmen jenes Konto bei der Registerbehörde eröffnen können, das für die Buchung der Zertifikate und den Handel mit diesen zwingend vorgeschrieben ist.
Darf das Konto erst eröffnet werden, wenn ein rechtskräftiger Zuteilungsbescheid vorliegt, dann wird es am 1. Jänner wohl kein einziges Konto geben.
Auch Registerbehörde in Verzug
Auch der Aufbau der Registerbehörde ist in Verzug. Erst vergangene Woche wurde ein Anfechtungsverfahren gegen die Konzessionsvergabe an die Emission Certificate Registry Austria GmbH (ECRA) eingestellt, nachdem ein Mitbewerber seine Klage zurückgezogen hatte.
Das Umweltministerium sieht sich im "zeitlichen Gleichklang" mit anderen EU-Staaten. Tatsächlich ist auch die EU-Kommission im Verzug. Die direkt anwendbare Registerverordnung, in welcher der Ablauf des Handels geregelt wird, ist zwar mittlerweile beschlossen, bisher aber immer noch nicht kundgemacht worden und damit auch nicht anwendbar. Für den Handel mit CO2-Zertifikaten gibt es daher noch keine gesetzliche Regelung.
Voraussichtlich werden aufgrund der Verpflichtung österreichischer Unternehmen zur Reduktion ihres CO2-Austoßes und der entsprechend knappen Zuteilung von Zertifikaten auf dem künftigen heimischen Markt mehr Käufer als Verkäufer auftreten. Österreichische Unternehmen müssen daher ihren Bedarf an Emissionsrechten im EU-Ausland abdecken. Doch dafür benötigen sie ein registriertes Konto.
Bis zum 30. April 2006 Zeit
An sich haben Unternehmen bis zum 30. April 2006 Zeit, die Zertifikate für das im Jahr 2005 emittierte CO2 abzugeben. Doch da der Bedarf an zusätzlichen Zertifikaten gut vorausberechnet werden kann, werden viele Betriebe interessiert sein, möglichst früh in den Zertifikatshandel einzusteigen.
Derzeit liegt der Marktpreis pro Tonne CO2 bei vier bis zehn Euro; er könnte laut Prognosen im Laufe des nächsten Jahres deutlich steigen. Der Staat selbst wird für zusätzliche Zertifikate 40 Euro pro Tonne verrechnen.