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Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Telekom, Kai-Uwe Ricke, sieht sich mit mehr als 14 000 Schadensersatzklagen wurden wegen des zweiten und dritten Börsengangs des Telekommunikationskonzerns konfrontiert.
Musterverfahren
Wösthoff schlug vor, ein Musterverfahren vor der nächsthöheren Instanz, dem Oberlandesgericht Frankfurt, zu führen. Das Landgericht würde dann nur zentrale Fragen benennen, die vor dem Prozess zu klären wären. Der Richter deutete zudem an, dass er keine Grundlage für eine Beweislastumkehr sehe, das heißt, dass die Kläger nicht darauf hoffen dürfen, dass die Telekom die Kosten für Gutachten zur Immobilienbewertung vorstreckt.
Flut
Um der Klageflut Herr werden zu können, sollten nach bisheriger Planung vor der 7. Kammer für Handelssachen zunächst zehn Pilotverfahren verhandelt werden, die mustergültig alle wesentlichen Aspekte der Klagen bündeln.
Die Kläger werfen Deutschlands größtem Telekommunikationskonzern vor, im Börsenprospekt zum Verkauf der dritten Tranche von T-Aktien im Jahr 2000 falsche Angaben zum Wert seines Immobilienbesitzes gemacht zu haben. Die Anleger fordern ihr Geld zurück. Damals war die T-Aktie für 66,50 Euro verkauft worden, kurz darauf aber drastisch eingebrochen. Heute ist sie nur noch knapp ein Viertel dieser Summe wert.
Sehr verworren
Unterdessen bewertete der Chef der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK), Klaus Schneider, die Erfolgschancen der Kläger zurückhaltend. Er sagte dem Deutschlandradio, die Sachlage sei sehr verworren und es sei fraglich, wie diese Mammutaufgabe bewältigt werden könne. Ob die Telekom-Aktie überbewertet wurde, müsse sich erst noch erweisen. Es gebe aber zumindest einen Hinweis darauf. "Indiz dafür könnte sein, dass einige Zeit später zwei Milliarden Euro pauschal wertberichtigt wurden, aber ob das ausreichend ist, ist noch nicht klar." Schneider verwies darauf, dass die Bonner Staatsanwaltschaft bereits seit drei Jahren ermittle. Offenbar gestalte sich der Fall sehr komplex.
Neubewertung schwierig