Martinz sprach in einer Pressekonferenz von einem "Räuberzuschlag" und einer "politischen Unverschämtheit, für die die Freiheitlichen vor Jahren jeden ans Kreuz geschlagen hätten". Jetzt sei aber alles anders und werde der Steuerzahler noch einmal zur Kasse gebeten, damit FPÖ und SPÖ zu einem "Körberlgeld" kämen. Martinz: "Ich frage Landeshauptmann Jörg Haider (F), ob er noch zum kleinen Mann steht. Ich frage aber auch Sozialreferentin Gaby Schaunig (S), wie sie nach diesem Beschluss den Armen noch in die Augen schauen kann."
"Bereits abgesprochen"
Neben dem Antrag auf Einleitung einer Volksabstimmung zur Änderung des Kärntner Parteienförderungsgesetzes will die ÖVP gemeinsam mit den Grünen das Volksbegehren starten. "Das ist bereits abgesprochen", sagte Martinz. "Wir werden der Koalition den Appetit auf einen Nachschlag verderben." Für die Einleitung eines Volksbegehrens sind 2.000 Unterschriften erforderlich. Damit dieses dann im Landtag behandelt wird, bedarf es 15.000 Unterstützungserklärungen.
Laut Martinz werde die ÖVP eigene Vorschläge für die Parteienförderung ausarbeiten. Er sprach in diesem Zusammenhang von einer "Förderung nach Leistungen, Erfolgen und wirtschaftlichen Kriterien".
"Die Grünen werden alle rechtlichen Mittel der Kontrolle ausschöpfen, um gegen die Verdoppelung der Parteienförderung vorzugehen", sagte Landessprecher Rolf Holub am Dienstag. Die Verdoppelung der Parteinförderung sei durch nichts zu rechtfertigen. Niemand verstehe, warum die Parteien selbst beschließen können, "auf einmal doppelt so viel wert zu sein wie früher".
Neben dem Volksbegehren werde überlegt, den Weg zum Verfassungsgerichtshof zu beschreiten. Holub: "Sowohl das vorherige als auch das neue Parteienförderungsgesetz sind höchstwahrscheinlich nicht verfassungskonform. Kleine Parteien sollen durch die Regelungen offensichtlich mit System benachteiligt werden. Das wird einer Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof nicht standhalten." Darüber hinaus fordert Holub eine Offenlegung sämtlicher Geldflüsse in der Politik.
Wie FPÖ-Obmann Martin Strutz als Vorsitzender des zuständigen Ausschusses auf APA-Anfrage erklärte, werde der ÖVP-Antrag auf Abhaltung einer Volksabstimmung noch heuer behandelt. "Ich habe noch nie einen Antrag blockiert", betonte er. Für die Abhaltung einer Volksabstimmung reicht ein Beschluss mit einfacher Mehrheit im Landtag. Dieser ist allerdings von ÖVP und Grünen mit ihren gemeinsam nur sechs der insgesamt 36 Abgeordneten nicht zu schaffen.