Wien - Nach den drei negativen Stellungnahmen zu der Rechtmäßigkeit des KV-Wechsels aus der vergangen Woche, stellt sich die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) auf die Seite des Vorstands der Bank Austria-Creditanstalt (BA-CA). In einer Aussendung erklärte die WKÖ am Dienstag, dass der Wechsel der BA-CA vom Sparkassenverband in den Bankenverband den Statuten gemäß erfolgt und damit rechtens sei.
Aus diesem Umstand schließt die WKÖ weiter, dass die Mitarbeiter der BA-CA gleichzeitig in den für die Bank günstigeren Banken-KV wechselten. Damit sei auch der von der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) gestellte Antrag auf Satzungserklärung des Kollektivvertrages für Sparkassenangestellte gegenstandslos.
Satzungserklärung
Mit dieser Satzungserklärung wollte die GPA erreichen, dass die Angestellten der BA-CA wieder dem Sparkassen-KV zugeordnet werden. Eine solche Erklärung ist aber nach Meinung der WKÖ nur dann zulässig, wenn es sich um ein Unternehmen handelt, das nicht oder nicht mehr einem Kollektivvertrag unterworfen ist - was bei der BA-CA nicht der Fall ist, so die WKÖ. (har)