Wien - Noch diese Woche könnte sich der Konflikt um die Mindeststandards für das Kreditgeschäft (MSK) zwischen Sparkassen- und Raiffeisen-Sektor und Finanzmarktaufsicht (FMA) entschärfen. Nachdem der erste Entwurf der FMA in der Branche für heftigste Diskussionen gesorgt hatte, finden derzeit "vertiefende Sondierungsgespräche" zwischen Banken und Aufsicht statt. Das Ergebnis soll die FMA in Form einer überarbeiteten Fassung des Entwurfs dieser Tage aussenden.

Ein wenig Luft wird dann wohl draußen sein. Den vom Sparkassenverband formulierten Vorwurf, die FMA "agiert in gesetzlosem Raum", hat die Aufsichtsbehörde, wie berichtet, bereits entkräftet: Die Mindeststandards hätten nur "Empfehlungscharakter", Sanktionen seien daraus nicht ableitbar.

"Mindeststandards" oder "Empfehlungen"?

Ganz vom Tisch ist der Streit damit aber nicht. Der Raiffeisen-Sektor fordert, dass die Mindeststandards nicht Mindeststandards heißen, will sie dezidiert "Empfehlungen" benannt wissen. Was ein wenig nach Haarspalterei aussieht, hat für die Finanzmarktaufseher aber so etwas wie Sinn stiftende Bedeutung: Sie betrachten die Mindeststandards als ein wichtiges Instrument für ihre Aufsichtstätigkeit. Standards gibt es für diverse Geschäftsbereiche wie Fremdwährungskredite, Lebensversicherungen oder interne Revision.

Mit größter Spannung wird aber erwartet, ob die FMA die Geltungsgrenzen für die MSK (ab 30 Mio. Euro Eigenmittelerfordernis) ändert. Die Sparkassen wollen die Anhebung auf 50 Mio. Euro, ein Kompromiss ist nicht in Sicht. Dafür wird die FMA "adäquate Sektorlösungen" anerkennen. Sprich: Hat ein Sektor die vorgeschriebene Organisationsstruktur im Kreditgeschäft, so reicht das auch für die kleinen Institute unter seinem Dach. (gra, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 24.11.2004)