Potsdam/Berlin - Die Generalstaatsanwaltschaft des deutschen Bundeslandes Brandenburg hat gegen zwölf mutmaßliche Rechtsextremisten Anklage wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung, Brandstiftung und Sachbeschädigung erhoben. Den aus dem Havelland stammenden jungen Leuten um einen 20 Jahre alten Abiturienten werden Brandanschläge auf sieben von Ausländern betriebene Imbissstuben und andere gastronomische Einrichtungen zur Last gelegt.

Die Taten seien zwischen August 2003 und Mai 2004 begangen worden, teilte die Generalstaatsanwaltschaft am Dienstagabend mit. Der Sachschaden soll sich auf mehr als 600.000 Euro belaufen.

Ziel der rechtsextremistischen Vereinigung "Freikorps" sei es gewesen, Ausländern im Raum Nauen und später im gesamten Havelland durch Brandanschläge die wirtschaftliche Existenzgrundlage zu entziehen. Durch diese Art der Einschüchterung sollten Ausländer zum Verlassen der Region genötigt werden. Der Rädelsführer sitzt in Untersuchungshaft. Gegen zwei weitere Mitglieder ergingen Haftbefehle, die unter Auflagen außer Vollzug gesetzt wurden.

Sieben der Beschuldigten waren den Angaben zufolge zur Tatzeit zwischen 15 und 17, ihre fünf Komplizen 18 beziehungsweise 19 Jahre alt. Die "Freikorps"-Mitglieder gaben sich nach Einschätzung der Anklagebehörde eine feste Struktur mit einer Satzung. Damit seien die Voraussetzungen für die Annahme einer terroristischen Vereinigung erfüllt.

Der Prozess werde voraussichtlich noch in diesem Jahr vor dem Oberlandesgericht Brandenburg/Havel beginnen, berichtete der "Tagesspiegel". Grundsätzlich sei der Generalbundesanwalt für Ermittlungsverfahren dieser Art zuständig, in "Sachen minderer Bedeutung" könne er sie aber an die zuständige Generalstaatsanwaltschaft abgeben, erläuterte die Brandenburger Anklagebehörde. Dies sei mit Blick auf das Alter der Beschuldigten, die regionale Begrenzung ihrer Taten sowie fehlender Personenschäden hier so geschehen.

Bei Jugendlichen kann die Bildung einer terroristischen Vereinigung mit Erziehungsmaßnahmen oder Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, für Rädelsführer mit bis zu zehn Jahren geahndet werden. Das gleiche gilt für Heranwachsende, wenn bei ihnen wegen verzögerter Reife das Jugendstrafrecht angewandt wird. (APA/dpa)