Bis auf die Grünen, denen dazu das erforderlicher Quorum im U-Ausschuss fehlt, wird jede Partei einen eigenen Schlussbericht einbringen. Alles, worauf man sich einigen konnte, ist ein 13-Punkte-Antrag an den Landtag.
Die 13 Punkte, zu deren Umsetzung die Landesregierung durch den U-Ausschuss aufgefordert werden soll, sind nur mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und Grünen zu Stande gekommen.
Organhaftungsklagen
Im Antrag wird u.a. gefordert, "Organhaftungsklagen gegen Organe bzw. Mitglieder von Organen der EStAG auf Grund des vom einschlägigen Rechnungshofverhaltens zu erheben und diese Entscheidung nicht auf den Vorstand abzuwälzen".
Diese Forderung ist aber bereits hinfällig, weil die Hauptversammlung der EStAG am Dienstag auf Grund eines Regierungsbeschlusses der steirischen VP-Mehrheit keine Klagen ins Auge fasst.
Schadenersatzansprüche
Punkt 11 umfasst die Forderung, die im Jahr 2003 und 2004 bis zur Nominierung des neuen Vorstandes (Karl-Franz Maier und Franz Kailbauer) tätigen Vorstände und Aufsichtsräte in der Hauptversammlung nicht zu entlasten, um die Möglichkeit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen zu haben.