Wien/Linz - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) nimmt die
Zuteilungspraxis der Stadt Wien bei der Vergabe von Punschständen auf
den Christkindlmärkten vor dem Rathausplatz und auf der Freyung ins
Visier.
Anlass ist laut einem ORF-Bericht die Beschwerde eines Linzer
Ehepaars, das vom Rathaus keine Lizenz bekommen haben soll. Bevorzugt
wird nämlich, wer bereits im Vorjahr einen Punschstand hatte.
Beim VfGH vermutet man dadurch einen Eingriff in das Recht auf
freien Marktzugang.
Limitierte Alkoholstände
Im Marktamt gibt man sich gelassen. Durch die Bestimmung in der
Wiener Marktordnung "bringen wir Qualität und Kontinuität hinein",
sagte Dezernatsleiter Franz Kopecky. Außerdem könne man
dadurch die Zahl der Punschstände am Rathausplatz limitieren. Derzeit
verkaufen zwölf der 140 Stände alkoholische Heißgetränke, und mehr
sollen es im Sinn von Branchenmix nicht werden, so Kopecky: "Wenn der
Verfassungsgerichtshof der Meinung ist, dass man das ändern muss,
werden wir uns etwas überlegen. Aber es wäre schade drum." (APA)